Herr Zurstraßen berichtet, dass bei einer Inspektion der Seebrücke die Erkenntnis auftrat, dass der Unterbau des Wegebelags morsch sei. Der untersuchende Ingenieur habe dringenden Handlungsbedarf festgestellt. Daraufhin war ein entsprechender Nachtragshaushalt erlassen worden. Es war dann die Ausschreibung eines Holzlieferanten und der verarbeitenden Firmen erfolgt. Das anfängliche Problem einer Zuschussgefährdung bei Verwendung von Hartholz (Bongossi) konnte zwischenzeitlich ausgeräumt werden. Wegen der notwendigen Eile sind drei Firmen für die Lieferung von zertifiziertem Bongossi-Holz zur Angebotsabgabe aufgefordert worden und in einer Eilentscheidung ist der Zuschlag erfolgt. Die Gemeindevertretung hat dies mittlerweile zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Lieferung des Holzes erfolge voraussichtlich Ende November, daran schließe sich – wenn alles gut gehe – ein Monat Bauzeit an. Der beratende Ingenieur hat den Vorschlag unterbreitet, zu den vorhandenen drei Tragebalken jetzt zwei weitere Längsbalken einzubauen. Dies scheint im bestehenden Finanzrahmen (Volumen 170.000,- EUR) möglich zu sein.

 

Herr Wegner fragt nach, ob es sinnvoll sein könne, die Hölzer vor Einbau mit Holzschutzmitteln zu behandeln.

 

Dem entgegnet der Bürgermeister, dass der Ingenieur hiervon abrät: Dies führe eher zu einer Verschlechterung.

 

Im Übrigen berichtet der Bürgermeister, dass man eventuell bei einem Verkauf des Altholzes als Kaminholz Einnahmen erzielen könne.

 

Frau Homeier sieht hingegen Möglichkeiten, die Bohlen zum Beispiel als Terrassendielen, aber auch für die Spielerlebniswelten, höherwertig zu verwenden.

 

Da dies jedoch unter Umständen wegen des Alters der Hölzer, wegen der Beschaffenheit oder gar wegen eventueller TÜV-Auflagen problematisch sein könnte, wird vorgeschlagen, die Bohlen „gegen Gebot, ab Baustelle“ anzubieten.

 

Dieser Vorschlag wird zur Abstimmung gestellt und ergeht einstimmig.