Allgemein wird bemängelt, dass die Niederschrift sehr spät vorgelegen habe.

Herr Friese möchte als Korrektur anmerken, dass er – seine Erinnerung nach – seinen Vorschrift (Seite 5 der Niederschrift) anders formuliert habe: „Er schlägt für die ZZV vor, die Provisionen mehr zu staffeln und die Klassifizierung nicht als Bedingung zu nehmen.“

 

In diesem Zusammenhang wird (heute) gefragt, ob es nicht möglich sei, mehr oder gar ausschließlich externe Prüfer für die Klassifizierung einzusetzen.

 

Dazu führt Herr Hieck aus, dass es bundesweit nur ein sehr begrenztes Angebot an ‚externen Prüfern‘ gebe, die überregional tätig werden dürfen. An diese Prüfer werden hohe Voraussetzungen gestellt, was ihre Erfahrung und ihre Ausbildung angeht. Der Deutschen Tourismusverband als Eigner des Klassifizierungssystems hat die Bedingungen für den Einsatz solcher Prüfer sehr genau festgelegt. Demgegenüber dürfen ‚örtliche Prüfer‘ nur im tatsächlichen Zuständigkeitsbereich ihrer Tourist-Stelle prüfen.

 

Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung am 20. Juni d. J. wurde ein Antrag auf Aufstellung von Strandkörben für gastronomische Betriebe abgelehnt.