Beschluss:

 

1.    Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Marina Wendtorf“, die Begründung, der Gestaltungsplan (Stand 31.5.12), der Umweltbericht vom 24.5.12 als selbstständiger Teil der Begründung, der Grünordnerische Fachbeitrag vom 24.5.12 als Teil des Umweltberichtes, die Faunistische Kartierung und Potentialabschätzung Artenschutzbericht vom 22.6.08, aktualisiert 23.6.11, die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das FFF-Gebiet DE 1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand-Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ vom 21.6.11, die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ vom 21.6.11 und das schalltechnische Gutachten vom 25.7.11 werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.    Der Entwurf des Planes, die Begründung, der Gestaltungsplan (Stand 31.5.12), der Umweltbericht vom 24.5.12 als selbstständiger Teil der Begründung, der Grünordnerische Fachbeitrag vom 24.5.12 als Teil des Umweltberichtes, die Faunistische Kartierung Potentialabschätzung Artenschutzbericht vom 22.6.08, aktualisiert 23.6.11, die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das FFF-Gebiet DE 1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand-Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ vom 21.6.11, die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ vom 21.6.11 und das schalltechnische Gutachten vom 25.7.11, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


Prof. Dr. Heisel erläutert als beauftragter Städteplaner ausführlich den allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegenden Änderungsentwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Marina Wendtorf“. Er geht dabei anhand von ausgehängten Planunterlagen auch auf die bisher im Verfahren eingebrachten Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen und der vorzeitigen Behördenbeteiligung ein.

 

Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Herrn Bleidiessel antwortet Rechtsanwalt Witt und erläutert das Verfahren zur Eintragung von Leitungsrechten. In der Sache sei hier jedoch der Abwasserzweckverband die zuständige Körperschaft.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Die zu TOP 6 und 7 befangenen Mitglieder der Gemeindevertretung betreten für den nächsten Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum und nehmen an der Sitzung wieder teil.