Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.05.2012 werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.

 

 

Wegen der Besorgnis der Befangenheit gemäß § 22 GO verlassen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter Grünberg, Grünberg, Grabow, Petong, Bierkant und Heller den Sitzungsraum.