Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen gemäß Entwurf.


Herr Amtsvorsteher Klindt führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert den allen Mitgliedern vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2012 sowie des Stellenplanes.

 

Frau Mews nimmt im Rahmen der durch Herrn Klindt eröffneten Diskussion Bezug auf ihre bereits im Hauptausschuss vorgenommene Nachfrage hinsichtlich der Einrichtung einer Assistenzstelle. Sie fragt, ob den Mitgliedern des Amtsausschusses klar sei, welche Aufgaben hier überhaupt in Rede stünden und zitiert aus der ihr vorliegenden Aufgabenbeschreibung. Sie trägt vor, dass nach ihrer Auffassung diese Stelle nicht nötig sei und geht dabei auch auf die Formulierung im Protokoll des Hauptausschusses vom 06.12. ein, in dem von quantitativen Synergien die Rede ist.

Amtsvorsteher Klindt erläutert die Gründe die zur Einrichtung dieser Stelle führten und nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf die bereits im Hauptausschuss erfolgten Beratungen und Diskussionen. Er erneuert seine Erwartung, dass diese Stelle dazu beitrage, Optimierungen im Bereich des Protokollwesens und des Vollzuges von Beschlüssen  herbeizuführen.

 

Amtsdirektor Körber erläutert ergänzend, dass sich die Vorzimmertätigkeit in den letzten Jahren erheblich gewandelt habe. Schon bei der Vorgängerin sei festzustellen gewesen, dass zeitliche Kapazitäten zur Verfügung stünden die inhaltlich genutzt werden sollten. Dies ergebe sich auch aus der gefertigten Aufgabenbeschreibung. Die inhaltliche Aufgabenstellung beziehe sich dabei keineswegs nur auf die Tätigkeit des Amtsdirektors sondern ausdrücklich und insbesondere auch für die Leitung des Amtes I. Gerade hier habe es erhebliche personelle Veränderungen durch die Umorganisation gegeben. Auch sei es keineswegs so, dass alle Aufgaben in den Ämtern und Abteilungen vollzogen werden könnten. Insbesondere bei projektorientierten Aufgabenstellungen die mehrere Zuständigkeiten umfassen sei es sinnvoll, diese zeitlichen Kapazitäten zu nutzen. Konsequenterweise bedürfe es daher auch einer fachlichen Qualifikation, die Gegenstand der vor der Besetzung durchgeführten internen Ausschreibung war.

Herr Zurstraßen unterstreicht aus seinen Erfahrungen, dass sich die Tätigkeit eines Vorzimmers erheblich geändert habe. Er halte die Änderung der Aufgabenbeschreibung daher für sinnvoll und zeitgemäß.

Amtsdirektor Körber ergänzt abschließend, dass der Begriff „Assistenz“ möglicherweise sprachlich unglücklich gewählt wurde; gleichwohl gehe es hier um die Inhalte und weniger um die Begrifflichkeit als solche.

 

Im Anschluss geht Amtsvorsteher Klindt noch einmal auf die veränderte Berechnung der Synergien ein und weist ausdrücklich darauf hin, dass es folgerichtig sei, die Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre auf die jeweiligen Ausgangswerte der ehemaligen Vertragspartner des Fusionsvertrages zu beziehen.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte: 28

 

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0