Sitzung: 15.08.2012 Werkausschuss (bis 26.06.2013)
- Das
Reinigen der Rinnsteine an Bundes- und Landesstraße ist nach einem Urteil
des saarländischen Verwaltungsgerichts auf Grund der allgemeinen Gefährdung nicht zumutbar. Auf Grund
des Urteils ist die Reinigungssatzung der Gemeinde zu überprüfen.
- Eine
Beteiligung des Landes und des Kreises für das Einleiten des
Oberflächenwassers wird abschließend durch das Bundesverwaltungsgericht
geklärt
- In
dem Beweissicherungsverfahren für das Baugebiet Trensahl sind jetzt die
Beteiligten zur Stellungnahme aufgefordert worden.
- Die
Fensterscheiben am Häuschen am Dorfteich wurden wieder eingeschlagen. Hier
sollte eine Lösung gefunden werden, da das Einsetzen der Scheiben ca.
200,00 € kostet.
- Das
Parkpflegekonzept ist zur Genehmigung eingereicht worden.
- Die
>Leinenpflicht für Hunde im Park wird angesprochen