1. Das Reinigen der Rinnsteine an Bundes- und Landesstraße ist nach einem Urteil des saarländischen Verwaltungsgerichts auf  Grund der allgemeinen Gefährdung nicht zumutbar. Auf Grund des Urteils ist die Reinigungssatzung der Gemeinde zu überprüfen.
  2. Eine Beteiligung des Landes und des Kreises für das Einleiten des Oberflächenwassers wird abschließend durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt
  3. In dem Beweissicherungsverfahren für das Baugebiet Trensahl sind jetzt die Beteiligten zur Stellungnahme aufgefordert worden.
  4. Die Fensterscheiben am Häuschen am Dorfteich wurden wieder eingeschlagen. Hier sollte eine Lösung gefunden werden, da das Einsetzen der Scheiben ca. 200,00 € kostet.
  5. Das Parkpflegekonzept ist zur Genehmigung eingereicht worden.
  6. Die >Leinenpflicht für Hunde im Park wird angesprochen