Beschlussvorschlag:

 

Bei den Veranstaltungen am und im Schloss hat gezeigt, dass die mit der Straßenbeleuchtung zusammengeschaltete Außenbeleuchtung auf Grund der Schaltzeiten zum größten Teil nicht dem zeitlichen Veranstaltungsablauf, besonders bei privaten Feiern, entspricht.

Dieser Teil der Außenbeleuchtung ist deshalb, um auch eine Gefährdung der Gäste zu verhindern, von den Schaltzeiten der allgemeinen Straßenbeleuchtung zu trennen.


Es wird die Situation bei Veranstaltungen im und am Schloss besonders bei privaten

Veranstaltungen, die über die Schaltzeiten der öffentlichen Straßenbeleuchtung liegen,

durch den Vorsitzenden erläutert.

Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0