Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt dem vorgelegten Modell zur Neuberechnung der Verwaltungskostenbeiträge zu. Regelmäßig soll eine Neukalkulation in einem Abstand von drei Jahren erfolgen. Daneben sind seitens der Verwaltung regelmäßige Anpassungen insbesondere beim Wegfall von Aufgaben, aber auch beim Hinzukommen von Aufgaben vorzunehmen. Gleiches gilt für erhebliche Veränderungen hinsichtlich der quantitativen Aufgabenstellungen.


Herr Amtsvorsteher Klindt führt in die Thematik ein und weist darauf hin, dass es hier im Ergebnis noch um einen Vollzug des seinerzeitigen Fusionsvertrages handelt. Es sei aber gelungen, nunmehr ein einheitliches System für die Berechnung der Verwaltungskostenbeiträge zu entwickeln.

 

Auf Wunsch erläutert Amtsdirektor Körber die allen Mitgliedern des Hauptausschusses vorliegende Vorlage und geht dabei auf die Systematik und die Grundlagen der Ermittlung der Beiträge ein. Er erläutert, dass gewisse Annahmen notwendig seien und dass außerdem bei gewissen Aufgabenstellungen, so z. B. bei der Wohnungsverwaltung, andere Ansätze als die der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) in Ansatz gebracht wurden. Im Ergebnis sei es aber gelungen ein administrativ vertretbares System zu entwickeln, welches auch künftigen Veränderungen gerecht würde.

 

Herr Amtsvorsteher Klindt erläutert, dass es bei der Berechnung von Verwaltungskostenbeiträgen darum ginge, die allgemeine Amtsumlage zu senken und einen Beitrag zur kostenmäßigen Verursachergerechtigkeit zu leisten. Er weist jedoch deutlich darauf hin, dass selbst bei Wegfall von Aufgaben nicht immer entsprechendes Personal freigesetzt werden könne, so dass in diesem Fall dann Kosten, die nicht durch Verwaltungskostenbeiträge gedeckt würden, diese durch die allgemeine Amtsumlage zu decken seien.

Herr Zurstraßen berichtet von den Vorgesprächen die mehrfach stattgefunden haben. Er stimmt dem vorgelegten Verfahren zu und erläutert außerdem, dass eine Durchschnittsbetrachtung, die im Übrigen mit den tatsächlichen Zahlen abgeglichen sei, sinnvoll ist. Es handele sich hier um eine vertretbare Durchschnittsrechnung, die den Anforderungen an eine effiziente Administration gerecht würden.

 

Abschließend erläutert Amtsdirektor Körber dass beabsichtigt sei, da die Grundlagen der quantitativen Erfassung von Arbeitsanteilen aus dem Jahre 2009 sei, bereits für das nächste Jahr eine Neukalkulation vorzulegen. Anschließend solle regelmäßig im Abstand von drei Jahren eine Neuberechnung erfolgen. Gleichwohl sollen bei Wegfall oder auch beim Hinzukommen neuer Aufgaben Anpassungen innerhalb dieses Zeitraumes vorgenommen werden.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0