Ausschussvorsitzender Stoltenberg erläutert einleitend den Stand der Planung. Er bittet sodann Frau Franke, Ihren Bericht zum Artenschutz vorzustellen.

 

Frau Franke erklärt zunächst, dass der Bebauungsplan gemäß § 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird und dementsprechend keine Umweltprüfung erforderlich ist. Eine Artenschutzprüfung ist jedoch erforderlich und hier dürfen besonders geschützte Tierarten nicht durch Bauvorhaben vertrieben werden oder gar zu Tode kommen. Zu den besonders geschützten Arten gehören auch die Fledermäuse, die gern in ungenutzten Gebäuden ihr Quartier beziehen. Es wurde deshalb zunächst am 15. Mai 2012 und dann am heutigen 04.09.2012 eine Begehung vorgenommen, wobei das abschließende Ergebnis noch aussteht. Voraussichtlich werden jedoch keine Winterquartiere in dem Gebäude bezogen.

 

Auf Anfrage von Herrn Cordts teilt Frau Franke mit, dass die Abrisszeiträume zu verschieben wären, wenn Fledermäuse ihr Winterquartier in dem Gebäude schon eingerichtet hätten. Heute kann das nicht definitiv gesagt werden, aber in 14 Tagen gibt es Sicherheit. Sollten keine Fledermäuse vorhanden sein, kann der Abriss jederzeit erfolgen.

 

Sodann erläutert Herr Kühle den Erdgeschossgrundriss des geplanten Gebäudes. Neben den erforderlichen Lagerräumen und Toiletten etc. ist noch eine Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm möglich. Anhand einer Planzeichnung erklärt Herr Kühle die Parkplatzsituation einschließlich der geplanten Tiefgarage. Die Belieferung der Gewerbebetriebe kann mit einem Sattelzug erfolgen, der von der kleinen Mühlenstraße auf das Grundstück kommt, um dann nach der Lieferung über die Bahnhofstraße herauszufahren. Auf Anfrage von Frau Petersen, wo im Winter der Schnee von den Parkplätzen auf dem Grundstück gelagert werden soll, erklärt Herr Kühle, dass dieser entweder abgefahren werden muss oder auf einer ca. 200 qm großen verbleibenden Grünfläche gelagert werden kann.

 

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Kühle erläutert Herr Hinz das Verkehrsgutachten sowie den Verkehrs- und Gewerbelärmschutz ausführlich. Hinsichtlich des Lärmschutzes kann eine abschließende Begutachtung nicht erfolgen, weil noch nicht sicher ist, welche Betriebe in welchen Größenordnungen angesiedelt werden. Bei kleineren Betrieben wird z.B. die Belieferung nicht mit einem Sattelzug erfolgen. Außerdem werden voraussichtlich auch keine Einkaufswagen außerhalb des Ladens gelagert, so dass Rollgeräusche entstehen könnten. Im Bebauungsplan sollten deshalb nur die Flächen mit einer Zackenlinie umgrenzt werden, in denen Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen, wenn es denn erforderlich wird. Im Baugenehmigungsverfahren muss der Antragsteller dann nachweisen, dass er die Schallschutzvorgaben einhält. Ggf. wird dafür eine Begutachtung erforderlich sein.

 

In der folgenden Diskussion wird zunächst die Verkehrsführung angesprochen. Gerade bei der Ausfahrt in die Bahnhofstraße wird es schwierige Sichtverhältnisse geben. Außerdem könnte sich durch die neu einzurichtende Ampelanlage im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Kuhlenkamp ein Rückstau ergeben, der die Ausfahrt auf die Bahnhofstraße nochmals erschwert. Herr Cordts schlägt vor, von der Bahnhofstraße auf das Grundstück zu fahren und die Ausfahrt dann zur Kleinen Mühlenstraße einzurichten. Denkbar wäre auch ein Einbahnstraßenverkehr. Herr Hinz erklärt, dass eine Änderung der Verkehrsführung auch zu veränderten Zahlen in der Verkehrsbelastung führen kann. Ausschussvorsitzender Stoltenberg bittet Herrn Hinz die besprochenen Alternativen ergänzend zu rechnen und darzustellen.

 

Herr Dr. Kopplin bedankt sich zunächst für den guten Fortschritt, den die Planung bisher genommen hat. Es liegen nun auch alle erforderlichen Gutachten vor, so dass die Voraussetzungen für die öffentliche Auslegung der Planung erfüllt sind. Den in der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses geäußerten Wunsch, dass die Gewerbeflächen nicht nur für zwei Gewerbebetriebe ausgelegt sein sollen, teilt er.  Bisher liegen auch bereits drei Anfragen für Kleinstgewerbe vor. Dabei ist ein Uhren- und Schmuckladen, ein Teeladen und ein Sanitätshaus. Alle drei benötigen Gewerbeflächen in einer Größenordnung von 40 bis 60 qm. Dringend benötigt wird jedoch ein sogenannter Ankermieter als Frequenzbringer. Hierfür liegt eine Anfrage für einen Drogeriemarkt vor, der 630  bis 650 qm Verkaufsfläche benötigt.

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an. So wird u.a. bezweifelt, dass überhaupt noch ein Drogeriemarkt in Schönberg benötigt wird. Der Schlecker-Markt hat zwar Insolvenz angemeldet, aber Drogerieartikel gibt es auch in allen anderen Märkten wie z.B. bei Alpen, Sky, Aldi und Penny. Wenn wieder ein zweiter Drogeriemarkt angesiedelt werden soll, dann könnte der sich durchaus in dem Gebäude von ehemals Schlecker ansiedeln. Herr Dr. Kopplin erklärt hierzu, dass er seinen Interessenten bereits befragt hat, ob auch eine Ansiedlung in der Fußgängerzone von Schönberg möglich wäre. Dies wurde jedoch vehement verneint. Im Übrigen würden auch die kleinen Gewerbebetriebe von einem Frequenzbringer wie einem größeren Drogeriemarkt profitieren.

 

Herr Winkler erklärt, dass in einer Internetanzeige eines Drogeriemarktes eindeutig formuliert ist, dass die Anmietung von Gewerbeflächen ab 500 qm Verkaufsfläche gesucht wird. Er fragt daher, ob der Interessent von Herrn Dr. Kopplin ggf. auch kommen würde, wenn die Verkaufsfläche auf 500 qm begrenzt wäre. Herr Kopplin erklärt, dass ein solcher Markt auch zukunftsfähig sein muss, er ist aber gern bereit, seinen Interessenten zu befragen.

 

In der weiteren Diskussion erklärt Bürgermeister Zurstraßen, dass das Gutachten der CIMA über die Verträglichkeit von Gewerbebetrieben am Standort der Kleinen Mühlenstraße ergeben hat, dass ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 650 qm durchaus verträglich ist. Das Gutachten stellt aber keine Verbindlichkeit dar und bietet daher auch Interpretationsmöglichkeiten. Beim Einkaufszentrum am Alten Bahnhof wurden z.B. Drogeriemärkte und Apotheken ausgeschlossen, obwohl eine Verträglichkeit gegeben war. Durch die Insolvenz des Schlecker-Marktes ist sicher eine andere Ausgangslage gegeben, aber dem Wunsch nach Kleinteiligkeit kann besser nachgekommen werden, wenn die Verkaufsfläche eines Drogeriemarktes soweit begrenzt wird, dass die Ansiedlung noch umsetzbar und ausreichend interessant bleibt aber gleichzeitig mehr Freiraum für die Ansiedlung kleinerer Betriebe bietet.

 

Herr Cordts gibt zu bedenken, dass eine Diskussion über Alternativen nach der Schließung des Schlecker-Marktes möglich sein muss. Schließlich muss der gesamte Ort gesehen werden. Dabei geht es nicht darum, etwas zu verhindern, sondern nur darum, die möglichst optimale Lösung zu finden.

 

Bürgermeister Zurstraßen schlägt vor, den Punkt der Ansiedlung eines Drogeriemarktes sowie die Größenordnung der Verkaufsflächen noch einmal in den Fraktionen zu beraten. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. 09.2011 könnte dann die verbindliche Entscheidung folgen. Ausschussvorsitzender Stoltenberg spricht in dem Zusammenhang die geplante Zeitschiene an. Herr Kühle erklärt, dass in der heutigen Sitzung die Grundlagen für den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss geklärt werden und der Gemeindevertretung ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet werden sollte. Da die Entscheidung über den Drogeriemarkt den Inhalt der Planung maßgeblich tangiert, können die Planunterlagen für die öffentliche Auslegung auch erst nach der Sitzung der Gemeindevertretung fertiggestellt werden.

 

Herr Dr. Kopplin erklärt, dass er eine Antwort seines Interessenten zur Begrenzung der Verkaufsflächen bereits Anfang nächster Woche einholen kann. Diese Information soll Herr Dr. Kopplin dann direkt an die Verwaltung geben, damit eine unmittelbare Weiterleitung an die  Fraktionen erfolgen und ein Ergebnis in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden kann.