Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Hauptsatzung in der mit der Vorlage vorgelegten Form entsprechend zu ändern. Hinsichtlich der Entschädigungssatzung wird der Gemeindevertretung empfohlen, Satzungsregelungen zu beschließen, die der bisherigen Verfahrensweise zur früheren Hauptamtlichkeit entsprechen. Lediglich für die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. den hauptamtlichen Bürgermeister soll wie früher auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes gezahlt werden.


Der Vorsitzende des FWA, Herr Kreft führt in die Thematik ein und erläutert die allen Mitgliedern vorliegende Vorlage. Er geht dabei auch auf die verschiedenen Varianten und Möglichkeiten, die in der Vorlage erläutert wurden ein und eröffnet die Diskussion.

 

Herr Schröder weist für die LWG darauf hin, dass in der gestrigen Sitzung des WHK beschlossen wurde, auch die Aufgaben der Werkleitung auf den künftigen hauptamtlichen Bürgermeister zu übertragen. Außerdem sei in der letzten Gemeindevertretung beschlossen worden, die Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters oder hauptamtlichen Bürgermeisterin schnellstmöglich zu besetzen. Nach seiner Auffassung müsse dies auf jeden Fall vor der Kommunalwahl  geschehen.

 

Herr Erdmann erläutert für die CDU-Fraktion, dass sie sich voll inhaltlich dem Vorredner anschließe.

 

Frau Mordhorst äußert für die SPD-Fraktion kritische Bedenken. Das ganze Verfahren sei ihr zu schnell und vor allem mit zu hohen Folgekosten belastet. Sie bat daher dringend darum, die Entscheidung noch einmal in Ruhe und unter Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte zu überdenken.

 

Herr Wimber weist für die CDU darauf hin, dass die Aufgabe der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters ehrenamtlich nicht zu schaffen sei. Es handelt sich dabei um einen Fulltimejob.

 

Herr Riecken äußert mit Blick auf organisatorische Veränderungen ebenfalls Bedenken und regt außerdem an, in der vorgeschlagenen Stellenausschreibung die Ehrenamtlichkeit bzw. die Amtsangehörigkeit der Gemeinde deutlicher herauszustellen.

 

Die Bürgermeisterin, Frau Nickenig berichtet von der  immensen Aufgabenfülle, die ehrenamtlich nicht zu leisten sei. Sie berichtet davon, dass 80 % der Aufgaben im Eigenbetrieb zu finden seien.

 

Im Zuge der intensiv aber sachlich geführten Diskussion erläutert Amtsdirektor Körber, dass nach seiner Auffassung der Umfang dessen, was den ehrenamtlichen Bürgermeistern in vergleichbaren Gemeinden zugemutet wird, den Begriff „Ehrenamtlichkeit“ nicht rechtfertigen kann. Allein die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger verlange, dass die Amtsträgerinnen und Amtsträger sich über das normale Maß hinaus engagieren müssen. Nun ist richtig, dass die jetzige Möglichkeit eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen, nicht mit der früheren Hauptamtlichkeit verglichen werden kann, denn seinerzeit war die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. der hauptamtliche Bürgermeister zugleich auch Leiter der Verwaltung. Diese Zuständigkeit der Verwaltung läge ausschließlich bei der Amtsverwaltung. Insofern seien die Situationen nicht gänzlich vergleichbar.

Herr Körber äußert zwar sein Verständnis für die Bedenken zur „neuen“ Hauptamtlichkeit, das Gesetz ließe jedoch keine andere Möglichkeit zu. Die heutige Rechtslage sehe lediglich diese einzige Möglichkeit vor. Alternativ wäre allenfalls das Beibehalten an der bisherigen ehrenamtlichen Struktur möglich. Die Entscheidung läge natürlich bei der Gemeinde.

 

Im Rahmen der erneut geführten Grundsatzdebatte weist Frau Mordhorst für die SPD auf die Aufgabenstellung der Amtsverwaltung hin. Sie bittet ausdrücklich darum zu Protokoll zu nehmen, dass sie rät, dringend über die Entscheidung noch einmal in Ruhe nachzudenken. Etwaige Folgen seien nicht mehr umkehrbar.

Herr Schnoor weist für die LWG auch auf die Historie der Gemeinde Ostseebad Laboe hin. Man sei Jahrzehnte hauptamtlich verwaltet gewesen und habe gute Erfahrungen damit gemacht.

 

Amtsdirektor Körber empfiehlt, die nunmehr anstehenden Beschlüsse (Datum des Beginns, Stellenausschreibung, Satzungsregelungen etc.) zu strukturieren. Er weist außerdem darauf hin, dass die Verwaltung versucht habe, aus bekannten und vorliegenden Stellenausschreibungen eine für die Gemeinde Ostseebad Laboe adäquate Lösung herbeizuführen. Man habe versucht einen möglichst breiten Bewerberkreis anzusprechen. Sollte dies der Wille der Gemeinde sein, so würde daraus auch folgen, dass eine Bewerbungsfrist eher höher ausfiele als geringer. Fragen wie der Hauptsatzungsänderung oder der Entschädigungssatzungsänderung seien im Lichte der Folgekosten eher marginal.

Auf Nachfrage erläutert Herr Körber die Preise für die Veröffentlichungen von Stellenausschreibungen. Die Gemeinde müsse hier mit einem Betrag von etwas oberhalb von 10.000 € rechnen, wenn sie die Anzeigen nicht nur auf die örtlichen Medien beschränken wolle. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass es sich hierbei lediglich um einmalige Kosten handelt.

 

Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit über die Ausschreibungsdauer. Diese soll zwei Monate betragen. Der Beginn der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters soll nach Diskussion verschiedener Varianten der 01.03.2013 sein. Der Stellenausschreibung wird sich einvernehmlich angeschlossen.

 

Es ergeht folgender

 

 


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0