Der Offen- und Auslegungsbeschluss der Gemeinde zum B-Plan Nr. 11 ist gefasst und die Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Stellungnahme unseres Bauvorhabens aufgefordert worden. Aus der Vielzahl der Eingänge stammen die gravierendsten  Einwände von der Kirche, dem Innenministerium und dem Kreis.

Die Ergebnisse des Schallgutachtens sind neu zu bewerten. Zu begründen ist auch die Festlegung des Sondergebietes als Mischgebiet und nicht als allgemeines Wohngebiet. Das im Nachgang aufgestockte Gebäude (Zweigeschossigkeit) wird äußerst kritisch gesehen. Hier ist Handlungsbedarf gefordert.

Wegen dieser und weiterer auch redaktionellen Änderungen des B-Plans ist eine erneute, verkürzte Auslegung des B-Plans zwingend erforderlich. Laut Gesprächsnotiz soll Anfang Oktober 2012 der korrigierte B-Plan den Fraktionen vorliegen, so dass

 

                     am 20.10.2012 der Bau- und Umweltausschuss

und                     am 23.10.2012 die Gemeindevertretung

 

zwecks Beschlussfassung tagen können.