Die Gemeinden wurden per Schreiben durch den Kreis Plön aufgefordert, die Parksituation in den vorhandenen Wendehämmern der Gemeinde zu überprüfen, da es in letzter Zeit immer häufiger zu Behinderungen der Entsorgungsfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge kommt.

Es sollte kurzfristig überprüft werden, ob im vorhandenen Wendehammer ein Parkverbot gilt bzw. ob evtl. ein Parkverbot ausgesprochen werden müsste.

 

Der Bauausschuss bespricht alle Wendehämmer der Gemeinde und die bekannten Parksituationen. Man ist sich einig, dass bei Behinderungen bzw. falsch parkenden Fahrzeugen zunächst der Fahrer des Fahrzeugs angesprochen werden sollte. Herr Longk berichtet von der Parksituation im Wendehammer des Wiesenhofs. Hier gilt ein Verkehrsschild "verkehrsberuhigte Zone", das besagt, dass Parken nur auf extra gekennzeichneten Flächen zulässig ist. Diese Flächen gibt es im Wiesenhof aber nicht.

Es gibt dort einen Dauerparker, den man auch zunächst ermahnen sollte.