Die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen vom Amt Probstei schriftlich aufgefordert, die in ihrem Gemeindegebiet befindlichen funktionalen Gewässer wie z.B. Regenrückhaltebecken aber auch Entwässerungsgräben und Klärteiche einer ersten Sichtprüfung zu unterziehen. Anlaß dazu war der Tod eines vierjährigen Mädchens in einem Regenrückhaltebecken in Heikendorf.

Es sollte beobachtet und eingeschätzt werden, ob die Gewässer insbesondere für kleine Kinder             ausreichend gegen Zutritt gesichert sind.

Der Vorsitzende berichtet über die gewonnenen Erkenntnisse beim heutigen Ortstermin (16:00) in Pülsen. Es gibt zwei Klärteiche/Regenrückhaltebecken. Für das hintere ist der ZVO zuständig. Das vordere Becken             gehört der Gemeinde. Das Tor vom ZVO ist zwar abgeschlossen, ist jedoch durch- und überkletterbar.             Ebenso ist das Tor der Gemeinde überkletterbar. Es sollte auch abschließbar sein. Von Seiten des             angrenzenden Privatgrundstückes sollen Zaunpfähle abgebrochen sein, sodass der Zaun nicht mehr             ausreichend absichert. Alle Beobachtungen werden an das Amt weitergemeldet.

 

Nicht untersucht wurde die Absicherung für das Regenrückhaltebecken im Klärwerk Köhn. Hier fließt die Mühlenau dicht am Klärwerk vorbei. Diese ist weder eingezäunt noch sonst wie abgesichert. Nach Starkregen hat sie eine hohe Fließgeschwindigkeit und führt erheblich viel Wasser mit sich. Eine

Absicherung ist hier nicht möglich.