Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Resolution:

 

Die beschlossene Energiewende macht es erforderlich, dass  eine  Erweiterung bzw. Verstärkung des elektrischen Netzes erfolgen muss, um den durch erneuerbare Energien erzeugten Strom zu 100% zu transportieren und einzuspeisen.

Bevor die Trassenführung einer durch das Prasdorfer Gemeindegebiet geplanten 380KV-Leitung  endgültig festgelegt wird, sind folgende Notwendigkeiten der Gemeinde Prasdorf nachzuweisen :

 

-          Nachweis der unbedingten Notwendigkeit

-          Nachweis darüber, dass alle Varianten zu einer oberirdischen Leitungsverlegung geprüft worden sind (Erdkabel, Seekabel und dergleichen).

-          Nachweis darüber, dass der Einsatz aller bekannten alternativen Übertragungstechniken geprüft  und als nicht durchführbar oder umsetzbar verworfen worden sind

-          Die Unbedenklichkeit im Hinblick auf die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner durch elektrische und magnetische Felder sind darzustellen und zu dokumentieren.

-          Nachweis über den Umfang der Beeinträchtigung des Vogelzuges in unserer Region. Der Gemeinde Prasdorf wurde mit Hinweis auf die Störung des Vogelflugs die Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergie versagt.

 

Falls die geforderten Nachweise zwingend dazu führen, dass das Prasdorfer Gemeindegebiet durch die 380KV-Leitung betroffen wird, so ist die Trassenvariante 3.3.2 umzusetzen, da diese Variante auf der bisher vorhandenen 110KV-Leitung verlaufen kann. Dabei fordert die Gemeinde Prasdorf den Einsatz / Bau von Strommasten in moderner Technik (Windtrack oder Ähnliches).

 

Die Trasse berührt das FFH-Gebiet Hagener Au und Passader See und gefährdet damit die dort angestrebten Entwicklungsziele.

 

Ebenfalls betroffen ist das mit Verordnung des Kreises Plön vom 30.03.1999 errichtete Landschaftsschutzgebiet „Hagener Au“. Das Landschaftsschutzgebiet „Hagener Au“ dient der Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes.

 

Die Gemeinde Prasdorf wird zudem in diesem Gebiet mehrere Biotope mit staatlicher Förderung errichten.

 

Im Nahbereich der geplanten Trassen befinden sich Wohngebäude mit angeschlossener Nutzung für Tourismus und Gewerbe.

 

Die städtebauliche Entwicklung und die Ziele des Landesentwicklungsplanes werden durch diese Trassen empfindlich gestört.

 

Im Übrigen schließt sich die Gemeinde Prasdorf der Stellungnahme des Amtes Probstei an.

 


Bürgermeister Gnauck stellt die Ausgangslage dar. So ist nach der Energiewende (Abschaltung der AKW’s) erneuerbare Energie gefragt. Der Kreis Plön ist daher von einer 380 KV-Stromleitung betroffen, es sind drei mögliche Trassen vorgesehen. Eine davon verläuft mitten durch das Prasdorfer Gemeindegebiet.

 

Es ergibt sich eine rege Diskussion in der Herr Breitfelder feststellt, dass der Netzentwicklungsplan keine Trassen zu erkennen gibt. Weiterhin ist eine Erdverkabelung nicht genehmigungsfähig, auch würden sog. „Windtraktmasten“ das Landschaftsbild nicht so stören. Diese sind aber in Deutschland nicht zugelassen und außerdem zahlt die Industrie nichts für die Netze, wohl aber der Stromverbraucher.

 

Herr Scheiner verweist auf die notwendigen Nachweise bei einer endgültigen Festlegung der Trasse. So z. B. ist die Unbedenklichkeit im Hinblick auf die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner durch elektrische oder magnetische Felder darzustellen und zu dokumentieren.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0