Sitzung: 25.06.2012 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/361/2012
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
1.
die Satzung zur
Aufhebung der Satzung der Gemeinde Schönberg über die Veränderungssperre für
den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 58 für das
Gebiet der Finnenhaussiedlung „südlich der Straße Kuhlenkamp (Kuhlenkamp 1 bis
27 - ungerade Hausnummern, Hans-Sachs-Straße, Theodor-Storm-Straße,
Fritz-Reuter-Straße, Klaus-Groth-Straße, Gorch-Fock-Straße und die Straße Am
alten Bahnhof)“ und
2.
die Satzung zur
Aufhebung der Satzung der Gemeinde Schönberg über die Veränderungssperre für
den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gebiet
der Finnenhaussiedlung „nördlich der Straße Kuhlenkamp (Kuhlenkamp 2 c bis 14 -
gerade Hausnummern, Günther-Prien-Straße, Hermann-Löns-Weg,
Wilhelm-Bauer-Straße und Theodor-Körner-Straße)“.
Gemeindevertreter Wegner und Gemeindevertreter Manstein verlassen den Sitzungssaal aufgrund des § 22 GO. Damit sind noch 15 Gemeindevertreter anwesend.
Der Bürgermeister verweist auf die umfangreichen Vorberatungen und die Einschätzungen des OVG.
Gemeindevertreter Cordts erklärt, dass man hier keine andere Wahl habe. Man sei einen guten und vernünftigen Dialog mit den Bewohnern eingegangen. Insofern sei es die logische Konsequenz, die Satzungen über die Veränderungssperren aufzuheben.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden.
Stimmberechtigte: |
17 |
||
Ja-Stimmen: 15 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 2 |