Der Gemeindewahlleiter gibt abschließend noch folgende Hinweise:

 

1.      Eine Kandidatenaufstellung durch die Parteien und sonstigen Gruppierungen darf erst nach Veröffentlichung der Wahlkreiseinteilung erfolgen. Die Veröffentlichung soll in der Ausgabe des Probsteier Herolds am Dienstag, den 14.08.2012 erfolgen.

 

2.      Die Gemeinde Schönberg hat von der Möglichkeit der Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf das Amt keinen Gebrauch gemacht. Daher hat der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Schönberg am 08.08.2012 eine eigenständige Entscheidung über die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlkreise getroffen. Dies ist bei der Aufstellung der Kandidaten zu beachten.

 

3.      Die nächste Sitzung des Gemeindewahlausschusses auf Amtsebene wird voraussichtlich am 12.04.2013 stattfinden. An diesem Tag (44. Tag vor der Wahl) ist zwingend eine Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zu treffen.

 

Die vorstehende Niederschrift wird nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 Satz 2 GKWO von den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet.