Beschluss:

 

 

Der FA empfiehlt, das Thema weiterzuführen. Der Bürgermeister wird gebeten, weitere Verhandlungen zu führen und konkrete Zahlen zu liefern.

 

Der Anteil der Ausbildungskosten der einen Tagesmutter von 200 € soll die Gemeinde übernehmen.

 


 

Bgm. Schlünsen stellt anhand der Beschlussvorlage vor, wie in der Gemeinde die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren organisiert werden könnte. Es gäbe 3 Varianten:

ñ    Einrichtung einer Krippengruppe für 10 Kinder

ñ    Beschäftigung von 2 Tagespflegekräften, die 10 Kinder betreuen können

ñ    Kooperationsvetrag mit 2 selbstständigen Tagespflegekräften für ebenfalls 10 Kinder

Bei allen 3 Varianten soll das zur Zeit leerstehende Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten genutzt werden. Die Gemeinde würde das Gebäude mieten und bei der Variante 1 (Krippe) den Anforderungen einer Kinderkrippe entsprechend ausstatten.

Hintergrund dieses Vorschlages ist die Verpflichtung der Gemeinde, ab dem 1.8.2013 jedem Kind unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz anbieten zu müssen. Würde die Gemeinde nichts in eigener Initiative unternehmen, so müssten die Kinder an auswärtige Einrichtungen verwiesen werden und die Gemeinde die dort entstehenden Kosten tragen. Zumindest Variante 3 könnte kostengünstiger sein als eine externe Einrichtung. Zudem könnte man Nachwuchs für den Kindergarten frühzeitig binden.

 

Der FA sieht noch einigen Klärungsbedarf, insbesondere

ñ    wie belastbar die vorgelegte Kostenschätzung ist

ñ    welches Risiko bei schwankender Auslastung besteht

ñ    wie die anderen am Kindergarten beteiligten Gemeinden eingebunden werden können

 

In dieser Sitzung sollte das Projekt bekannt gemacht werden und darüber befunden werden, ob es überhaupt weiter verfolgt werden soll.