Beschluss:

 

Die Straße „Achtern Kroog“ wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Es soll ein dementsprechendes Schild sowie ein Sackgassenschild aufgestellt werden.

 

An der Straße „Gödersdorfer Weg“ aus Richtung Fahren kommend soll das Verkehrsschild 102 „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ aufgestellt werden.


Bgm. Hagen Klindt gibt Erläuterungen zu einer Einrichtung als Spielstraße bzw. eines verkehrsberuhigten Bereiches. Bei der Straße „Achtern Kroog“ handelt es sich um eine Sackgasse. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches würde u.a. ein Tempolimit von 3 - 4 km/h bedeuten, da die Autofahrer jederzeit die Möglichkeit haben müssten zu bremsen, und zwar aufgrund der Tatsache, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich die Kinder auf der Straße spielen dürften. Außerdem teilt Gemeindevertreter, Herr Torsten Folta mit, dass laut Gesetz in einem solchen Bereich ein allgemeines Parkverbot und eine Rechts vor Links-Aufhebung bei der Ausfahrt aus dieser verkehrsberuhigten Zone gelten würde.

 

Gemeindevertreterin Frau Katrin Weber regt an am Beginn dieser Straße ein Sackgassenschild aufzustellen.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0