Beschluss:

 

Nach Erläuterungen u.a. über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2011 gemäß § 94 Abs. 3 GO. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.312,28 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bgm. Klindt dem Finanzausschussvorsitzenden, Herrn Gerd Rönnau, das Wort.

 

Herr Rönnau erläutert anhand einer Präsentation sowohl für die Gemeindevertretung als auch für die Zuhörer eindeutig und ausführlich das Zahlenwerk der Jahresrechnung 2011.

 

Fragen aus dem Kreise der Gemeindevertretung sowie der Zuhörer werden beantwortet.

 

Die Jahresrechnung 2011 schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 331.187,44 € ab.

 

Der Vermögenshaushalt weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 75.666,04 € aus.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt belaufen sich auf 3.312,28 €.

 

Die Hebesätze werden folgendermaßen festgesetzt: Die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 280 %, die Grundsteuer B verändert sich von 280 % auf 320 %, der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von 310 % auf 340 % erhöht.

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2011 einen Stand von 0,79 € aus. Der Stand der Sonderrücklage „Kanal“ beträgt 89.333,31 €.

 

Herr Rönnau bedankt sich bei Herrn Hirsch für die anschauliche Darstellung der Jahresrechnung 2011 im Finanzausschuss.

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0