Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Stelle einer/s hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin einzurichten und die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt des kommenden Jahres zur Verfügung zu stellen.

 


Frau Bürgermeisterin Nickenig erläutert die Vorlage.

Herr Nazareth merkt an, dass die LWG die Einrichtung einer Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters befürwortet. Am besten schnellstmöglich.

Herr Etmanski erklärt, dass die CDU der Auffassung sei, ohne hauptamtlichen Bürgermeister geht es nicht. Sie sei ebenfalls für die schnellstmögliche Einstellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters.

Herr Rieken gibt zu bedenken, dass nur weil es das Gesetz zulässt, man nicht gleich eine solche Stelle einrichten müsse. Man sollte zuerst einmal die Kosten hinterfragen. Er vertritt die Meinung, dass die Gemeinde auch ehrenamtlich verwaltet werden kann. Die ehrenamtliche Bürgermeisterin hat ja noch einen Werkleiter helfend zur Seite stehen.

Herr Nazareth widerspricht diesem. Er ist der Meinung, dass das Ehrenamt mit der Verwaltung einer solchen Gemeinde „überfordert“ ist.

 

Es folgt eine bewegte Diskussion. Es werden diverse Gesichtspunkte in Frage gestellt.

 

Da es zu keiner ersichtlichen Einigung kommt beantragt Herr Rieken den Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil des Finanzausschusses zu vertagen.

 

Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Da der Vertagungsantrag abgelehnt wurde, hat die Gemeindevertretung die Grundsatzentscheidung zu treffen.


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Um 21.10 Uhr verlassen Frau Kleinfeldt und Herr Arp die Sitzung.