Beschluss:

 

a)      Der Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabellen).

 

2.      Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

b)      Der Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet „östlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und nördlich der Rosenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

2.      Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

3.      Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

 

Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Um 20.07 Uhr betritt Gemeindevertreter Herr Arne Arp wieder den Raum.

Frau Bürgermeisterin Nickenig unterrichtet ihn über das Abstimmungsergebnis.


Der Gemeindevertreter Herr Arne Arp verlässt um 19.55 Uhr wegen Befangenheit den Raum.

 

Frau Schöneich-Beyer, Vorsitzende des Bauausschusses, erläutert das bisherige Verfahren. Sie erklärt, dass in der ersten Abwägung die Stellungnahme einer Privatperson (Person 49a) nicht berücksichtigt wurde. Die erste, zweite und die Stellungnahme der Person 49a werden daher als Gesamtabwägung beschlossen.

 

Herr Nazareth weist noch einmal deutlich auf die ordnungsgemäße Verfahrensweise hin.

 

Herr Etmanski beteuerte ebenfalls das korrekte Bauplanungsverfahren. Alle Punkte wurden berücksichtigt.