Beschluss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 mit einem Gesamtbetrag von 82.264,93 € zu genehmigen.


Der Vorsitzende des FWA Herr Kreft erläutert eingangs eingehend die Regelungen des § 82 GO. Er weist dabei darauf hin, dass es insbesondere der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bei etwaigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben bedarf. Außerdem habe er feststellen müssen, dass insbesondere bei den Bauhofleistungen das Datum der Fälligkeit bzw. das Datum der erbrachten Leistungen nicht erkennbar sei. Auf die formal korrekte Behandlung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben habe er bereits deutlich im vergangenen Jahr hingewiesen.

Herr Fiege beantragt daraufhin die Absetzung des Tagesordnungspunktes. Es schließt sich eine intensive Diskussion über die bisherige Behandlung des Themas und die nach strengen Maßstäben der Gemeindeordnung formal notwendige an. Da Herr Kreft darauf hinweist, dass bei Absetzung der nachfolgenden Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden könne und er darauf hinweist, dass im nächsten Jahr auf jeden Fall den formalen Anforderungen der Gemeindeordnung Genüge getan werden müsse, zieht Herr Fiege seinen Antrag zurück.

 

Im Zuge der Diskussion, auch über die Zurverfügungstellung von Einzelbelegen, wies Amtsdirektor Körber darauf hin, dass es dann zwingend notwendig sei, dass die Verwaltung vorher einen Hinweis über die gewünschten Unterlagen erhalten müsse. In diesem Fall habe eine Vorprüfung von Mitgliedern des Gremiums stattgefunden. Hinweise auf etwaige gewünschte Belege sind nicht erfolgt. Hinsichtlich der gewünschten detaillierteren Ausführung der Bauhofrechnungen weist Amtsdirektor Körber darauf hin, dass diese Hinweise an den Eigenbetrieb weitergegeben würden und von dort beachtet werden müssten.

 

Im Anschluss ergeht folgender 


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0