Beschluss:

 

 

a)      Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabellen).

 

Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

2.      Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

 

b)      Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet „östlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und nördlich der Rosenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

2.      Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

3.      Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Nach der Beschlussfassung betritt Herr Arp wieder den Sitzungsraum.

 


Herr Arp verlässt wegen der Besorgnis der Befangenheit gem. § 22 GO den Sitzungsraum.

 

Nach einer kurzen Erläuterung der Vorsitzenden stellt Herr Kühle die Abwägungstabellen der 2. Auslegung und Behördenbeteiligung vor. In der Planzeichnung ergab dies keine Änderungen, nur in der Begründung wurden einige Erläuterungen zum Thema Lärm geändert bzw. ergänzt. Im Zuge der Beratung wurde festgestellt, dass in einigen der als Sitzungsvorlage verteilten Plänen im Baufeld WA 1 die Höhenangabe OKF EG ü. NN max. 12,50 m nicht zu erkennen war. Herr Kühle erläutert dazu, dass es sich hierbei wohl um einen Fehler beim ausplotten der Pläne handeln würde. Diese Höhenangabe wurde nach der 2. Auslegung und Behördenbeteiligung nicht geändert.

 

Die Vorsitzende erläutert, dass die Abwägung als Gesamtabwägung (1. und 2. Auslegung und Behördenbeteiligung) beschlossen wird und weist darauf hin, dass zur 1. Abwägung vom Büro B2K eine Stellungnahme einer Privatperson in der Auflistung nicht berücksichtigt wurde. Herr Kühle teilt dazu mit, dass inhaltlich diese Stellungnahme in die 1. Abwägung mit eingeflossen ist. Nur in der Auflistung der Privatpersonen fehlte diese Stellungnahme. Diese wurde jetzt als Person Nr. 49a der 1. Abwägung beigefügt.

 

Vor der Beschlussfassung empfehlen alle Fraktionen den Satzungsbeschluss.