Beschluss:

 

Zur Vorbereitung eines Bebauungsplanes, der das Gebiet nördlich und südlich der Straße „Kuhlenkamp“ umfassen soll, wird ein Planungszirkel gegründet. Der Planungszirkel wird paritätisch besetzt. Die Grundstückseigentümer entsenden vier Personen. Die Gemeinde entsendet ebenfalls vier Personen. Von Seiten der Gemeinde entsendet jede Fraktion ein Mitglied. Der Bürgermeister gehört dem Planungszirkel an und führt den Vorsitz. Die Grundstückseigentümer und die Fraktionen werden die Mitglieder gegenüber der Amtsverwaltung benennen. Als Arbeitsbeginn wird ein Termin nach den Sommerferien angestrebt.


Der Vorsitzende gibt einen kurzen Überblick über den Ablauf des bisherigen Verfahrens. Er stellt insbesondere dar, dass bereits vor geraumer Zeit durch die Gemeinde erwogen wurde, eine Erhaltungssatzung für den Bereich der Finnenhaussiedlung zu erlassen. Diese Erhaltungssatzung sollte einen behutsamen Umgang in Gestaltungsfragen unterstützen.

 

Im Jahr 2010 hatte die Gemeinde sich dann entschlossen, für das Gebiet der Finnenhaussiedlung Bauleitpläne aufzustellen. Der gemeindliche Entschluss wurde u. a. davon geleitet, Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken in der Finnenhaussiedlung zu verhindern. Vor diesem Hintergrund wurden dann auch die entsprechenden Veränderungssperren für die beiden B-Plan-Gebiete beschlossen. Damit sollte erreicht werden, in Ruhe ein Bauleitverfahren  durchzuführen. Diese Entscheidung war geprägt von gutem Willen der Gemeinde. Es war niemals die Absicht der Gemeinde, über den Kopf der Eigentümer der Grundstücke in der Finnenhaussiedlung hinweg zu entscheiden. Das im regulären Verfahren durchgeführte Bauleitverfahren für die Finnenhaussiedlung bietet auch genügend Möglichkeiten für die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Offenbar hatte die Gemeinde aber die Wirkung ihrer Entscheidungen falsch eingeschätzt. Zunächst sei einmal festzustellen, dass 300 Unterschriften gegen die Verabschiedung eines B-Planes vorgelegt wurden. In einer Fragebogenaktion unter den Grundstückseigentümern, an der sich 142 Personen beteiligt haben, haben sich nur 48 % für die Verabschiedung eines B-Planes ausgesprochen.

 

Es sei daher zu konstatieren, dass sich 300 Menschen gegen die Verabschiedung des B-Planes ausgesprochen hätten und nicht einmal 70 Personen dafür.

 

Ob die Verabschiedung eines „B-Plan light“ nach Maßgabe des in der Fragebogenaktion artikulierten Willens der Grundstückseigentümer zielführend sei, müsse im weiteren Verfahren geklärt werden. Wichtig sei ihm jedoch darauf hinzuweisen, dass es entgegen einigen Bekundungen in der Öffentlichkeit noch keinerlei Festsetzungen bzw. Vorfestlegungen durch die Gemeinde gegeben hat.

 

Da das Thema für die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner besondere Bedeutung hat, lässt der Vorsitzende im Rahmen der Sitzung - abweichend vom üblichen Procedere nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften - Fragen und Meinungsäußerungen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner auch nach der Schließung des TOP „Einwohnerfragestunde“ zu.

 

Frau Stephanie Asmus stellt klar, dass die Petenten der Unterschriftsliste allesamt Bewohner der Finnenhaussiedlung seien. Bei der Fragebogenaktion wären hingegen nur die Eigentümer einbezogen worden.

 

Jens Engler gibt zu bedenken, dass die Informationen der Anlieger zunächst nur der Presse entnommen wurden. Dies habe unter den Betroffenen große Verunsicherung ausgelöst. Letztlich sei vor dem Hintergrund dieser Verunsicherung die Unterschriftenaktion entstanden. Die Unterschriftenliste wurde also in einer Zeit erstellt, als die Anlieger noch nicht über genügend Informationen verfügten, um sich letztlich ein abschließendes Bild über den Planungswillen der Gemeinde bilden zu können.

 

Torsten Fibiger legt dar, dass es der erklärte Wille der betroffenen Grundstückseigentümer sei, einen B-Plan verabschieden zu lassen, dessen Regelungscharakter als „4-Säulen-Plan“ umschrieben werden könne. Die Einwohnerschaft wünscht einen B-Plan, der nur Festsetzungen über die folgenden Gegenstände enthält:

 

1.      Anzahl der Geschosse

 

2.      Dachneigung

 

3.      Firsthöhe (bei ca. 8,50 m)

 

4.      Grundflächenzahl (bei ca. 0,4 bis 0,5)

 

Ausdrücklich nicht gewollt sind Gestaltungsfestsetzungen nach Maßgabe der LBO.

 

Der Bürgermeister regt an, nicht zurück sondern nach vorne zu schauen und aufeinander zuzugehen. Nach seiner Meinung ist ein B-Plan auf der Grundlage der von den Einwohnern genannten Eckpunkte durchaus auch rechtlich möglich. Er weist jedoch darauf hin, dass allein die Festsetzung der Grundflächenzahl ohne Baufenster zu Ungerechtigkeiten führen kann. Darüber müsse man dann, wenn es konkret wird, reden.

 

Im Übrigen vertritt er die Auffassung, dass es nun an der Zeit sei, gemeinsam einen konkreten Entwurf eines B-Planes zu entwickeln, um dann in einer Einwohnerversammlung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu erreichen.

 

Ausschussmitglied Cordts lobte die Mühe, die sich die Anwohner gemacht haben, um ein transparentes Verfahren zu gewährleisten. Auch er stellt klar, dass bisher keinerlei Festlegungen getroffen wurden. Die EIS-Fraktion tritt eindeutig für die Verabschiedung eines B-Planes ein.

 

Ausschussmitglied Winkler erklärt, dass die SPD-Fraktion verstanden habe, dass die Eigentümer einen 4-Säulen-B-Plan wünschen. Die SPD-Fraktion befürwortet die Verabschiedung eines B-Planes, der die Anwohner mit wenig Zwängen belastet.

 

Ausschussmitglied Petersen gibt zu bedenken, dass ein 4-Säulen-Plan zu Ungerechtigkeiten bei der Ausnutzung der Grundstücke führen kann. Sie bittet die betroffenen Grundstückseigentümer, dies in ihre Überlegungen einzubeziehen.

 

Frank Becker sieht darin kein Problem, da solche Konflikte durch das Bauordnungsrecht nach seiner Auffassung zufriedenstellend gelöst werden können.

 

Regina Hudalla fordert noch einmal nachdrücklich, dass keinerlei Gestaltungsfestsetzungen (insbesondere für die Fassaden) getroffen werden.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, zur Erzielung eines fairen Interessenausgleiches einen Planungszirkel zu gründen, der aus Vertretern der betroffenen Anwohner, Vertretern der Fraktionen und den Städteplanern besteht. Dies sei die intensivste Form der Bürgerbeteiligung, die denkbar sei, und werde dazu führen, dass die Interessen der Grundstückseigentümer schon bei der Erarbeitung des Entwurfs angemessen berücksichtigt werden.

 

Klaus-Peter Groth fragt, ob die Veränderungssperre weiterhin wirksam sei. Der Bürgermeister bejaht diese Frage, stellt aber klar, dass auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung am 25.06.2012 vorgesehen ist, die Satzungen über die Veränderungssperre aufzuheben. Hintergrund ist die veränderte Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes, die jedoch erst nach Erlass der Satzungen über die Veränderungssperre entstanden ist.

 

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung ergeht folgender


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0