Beschluss:

Der Anschaffung eines neuen Einsatzes für den vorhandenen Gasherd wird zugestimmt. Der jetzige Pächter hat entsprechende Kostenangebote einzuholen. Der Bauausschuss wird ermächtigt das kostengünstigste Angebot anzunehmen und einen neuen Einsatz zu beschaffen. Eine Obergrenze von 800 € darf nicht überschritten werden.


Der vorhandene Gasherd ist bereits über 20 Jahre alt und erneuerungsbedürftig. Als Vermieter der Gaststätte ist die Gemeinde Köhn in der Pflicht für eine Ersatzbeschaffung zu sorgen.

Lt. Aussage des Pächters reicht die Erneuerung eines Einsatzes für den Gasherd. Dieses wird Kosten von etwa 500 € verursachen.


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0