Zu diesem Top sind 3 Anlieger der Straße  „Kuhbrücksau“ anwesend.

 

Vor dem derzeit ausgeführten Ausbau der Straße erfolgte eine Bürgeranhörung aufgrund dessen die Ausschreibung für die Maßnahme durchgeführt wurde. Die Straße befindet sich in einem Bereich, in dem 30 Km/h als Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist.  Die Kernfrage, die mit dem Antrag der Anlieger  auf die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches zusammenhängt ist, ob so eine Maßnahme Auswirkungen auf die zu erhebenden Ausbaubeiträge hätte. Dieses gab Herr Stoltenberg zu Bedenken.

 

Herr Bgm. Zurstraßen gibt Erläuterungen zu den baulichen Ausführungen und zu Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich.

 

Der BAV folgt der Argumentation des Vorsitzenden und des Bürgermeisters und spricht sich –im Einvernehmen mit den anwesenden Anliegern- für die Zurückstellung  des Antrages aus.