Beschluss: Gem. § 18 AO i.V.m. § 94 Abs. 3 GO wird die vorliegende Jahresrechnung 2011 beschlossen.

 

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 124.842,25 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 


Amtsdirektor Körber erläutert die Vorlage und stellt sich den Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Hauptausschuss fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0