Sitzung: 03.05.2012 Werkausschuss (bis 26.06.2013)
Beschluss:
1. Der
Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Vertrag über
ein Marketing-und Werbekonzept mit der Köhler-Arp Beratungsgesellschaft Laboe
abzuschließen.
2. Folgende
Änderungen sind im Vertrag einzufügen:
a) §
3 Ziffer 2, 1. Absatz: (Streichung des jetzigen Textes) einfügen, „Eventuell
erforderliche Reisekosten außerhalb der Region werden nach dem tatsächlichen
Aufwand nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber abgerechnet.
b) §
10 Ziffer 1: Streiche „und läuft auf unbestimmte Zeit“
c) §
13 Ziffer 2: „Die Leistungen gem. § 2 können durch eine Nebenabrede
konkretisiert werden“.
Der Beratungsvertrag in Sachen Schloss-Vermarktung mit der Beratungsgesellschaft UG Köhler-Arp wurde von der Verwaltung geprüft – es gab keine Beanstandungen.
Gegenüber dem Angebot wurde die Beratung reduziert, somit entstehen Kosten von Netto 9.500 € zuzüglich Mwst.
Die Vertragsdauer sollte befristet werden. Die Die Fristsetzung soll auf 4 Wochen zum Monatsende gestellt werden.
Die Leistungen sollten durch Nebenabreden konkretisiert werden, § 2
Weitere Änderungen im § 3 und § 10
Stimmberechtigte: 5 |
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Ja-Stimmen: 4 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |