Beschluss:

 

1.      Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Vertrag über ein Marketing-und Werbekonzept mit der Köhler-Arp Beratungsgesellschaft Laboe abzuschließen.

 

2.      Folgende Änderungen sind im Vertrag einzufügen:

a)      § 3 Ziffer 2, 1. Absatz: (Streichung des jetzigen Textes) einfügen, „Eventuell erforderliche Reisekosten außerhalb der Region werden nach dem tatsächlichen Aufwand nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber abgerechnet.

b)      § 10 Ziffer 1: Streiche „und läuft auf unbestimmte Zeit“

c)      § 13 Ziffer 2: „Die Leistungen gem. § 2 können durch eine Nebenabrede konkretisiert werden“.

 


Der Beratungsvertrag in Sachen Schloss-Vermarktung mit der Beratungsgesellschaft UG Köhler-Arp wurde von der Verwaltung geprüft – es gab keine Beanstandungen.

Gegenüber dem Angebot wurde die Beratung reduziert, somit entstehen Kosten von Netto 9.500 € zuzüglich Mwst.

Die Vertragsdauer sollte befristet werden. Die Die Fristsetzung soll auf 4 Wochen zum Monatsende gestellt werden.

Die Leistungen sollten durch Nebenabreden konkretisiert werden, § 2

Weitere Änderungen im § 3 und § 10


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0