Beschluss:

 

1.         Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Konzept zu.

 

2.         Die Gemeindevertretung beauftragt den nicht ständigen Ausschuss, die bauliche Realisierung zusammen mit der Verwaltung vorzubereiten und einzuleiten.

 

3.         Die Gemeindevertretung beauftragt die Bürgermeisterin, den Vertrag zur Bildung eines Trägervereins vorzubereiten.

 

4.         Das Liegenschaftsamt wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten weiter versuchen, das Gebäude mietfrei zu stellen. Die Bürgermeisterin wird über den aktuellen Sachstand informiert.

 

5.         Der Kämmerer wird beauftragt das Kapital sicher und Ertrag bringend anzulegen; es muss für seinen Zweck rechtzeitig verfügbar sein (§ 20 GemHVO-Kameral). 

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Ausschuss antragsfähige Planungsunterlagen für einen Förderantrag an die Aktivregion zu erstellen.

 

7.         Die Gemeindevertretung begrüßt die Bildung eines Förderkreises.


Zum weiteren Verfahren

 

Der Ausschuss hat auch die Frage erörtert, wer die baulichen Maßnahmen als Bauherr begleiten soll; die Gemeindevertretung oder bereits der Trägerverein? Von Interesse dabei waren die Auswirkungen hinsichtlich der Steuer und der Ausschreibungsregelungen. Da keine Unterschiede festgestellt wurden, kam der Ausschuss zu folgender Empfehlung für das weitere Verfahren:


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Auch die anwesenden Bürger stimmen dem Beschluss zu.