Der Eigentümer des Grundstücks - Am See 7 - , Herr Huckfeldt, hat einen Antrag auf Genehmigung für eine Zufahrt zu seinem Grundstück gestellt.

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Genehmigung für eine Grundstückszufahrt zuzustimmen. Die Genehmigung sollte allerdings nur mit dem Vorbehalt erteilt werden, wenn der Antragsteller für alle Kosten zur Herstellung dieser Zufahrt selber aufkommt und künftige

Pflege und Instandhaltung der Zufahrt durch den Nutzer erfolgt.