Frau Schöneich-Beyer erläutert den Sachverhalt.

Nach der Erstellung eines Leitbildes und eines Verkehrsgutachten ist der Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nun soweit, dass ein Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gefasst werden kann. Die Vorstellung der Planung dient dazu, den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss vorzubereiten.