Beschluss:

 

Ein Materialmix in der Fassadengestaltung ist zulässig, sofern die Fläche des zweiten Materials nicht mehr als 40 % der gesamten Fassadenfläche einnimmt.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0