Beschluss:

 

Der Sozialausschuss sieht Handlungsbedarf bei der Versorgung der Kinder unter drei Jahren mit Kindertagesstättenplätzen und empfiehlt ein zusätzliches Krippenangebot zu schaffen. Details sind mit dem Träger zu klären.


Die Vorsitzende bittet Herrn Dräbing um Erläuterungen zu dem vorliegenden Zahlenwerk.

 

Herr Dräbing bezieht sich auf die mit der Vorlage übersandte Datenzusammenstellung und Ergebniszusammenfassung. Diese erläutert er für den Planungsraum Schönberg anhand der dem Protokoll beigefügten PowerPoint-Präsentationen.

 

Er macht deutlich, dass ohne weitere Maßnahmen zum Stichtag 01.08.2013, wenn die unter dreijährigen Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erhalten, die Versorgungsquote für diese Altersgruppe gegenüber der von der Bundesregierung angenommenen notwendigen Quote von 35 % nur 24,24 % betragen würde. Er merkt hierzu an, dass die Quote von 35 % nur eine Rechengröße des Bundesgesetzgebers ist, der Rechtsanspruch aber für 100 % der Kinder dieser Altersgruppe gilt, die tatsächliche Inanspruchnahme, also sowohl darunter als auch darüber liegen kann.

Er zeigt weiter auf, dass aufgrund der demographischen Entwicklung die Zahl der Kinder im Alter über drei Jahren in den nächsten Jahren sinken wird und damit ein Umwandlungspotential bei den Plätzen für über dreijährige Kinder in Angebote für die unter dreijährigen Kinder besteht, mit dem rechnerisch eine Versorgungsquote für unter Dreijährige von 42 % bis zum Jahr 2017/18 erreicht werden könnte.

 

Zusätzlich erinnert er an die vom Ausschuss bereits im Jahr 2008 beschlossene Option im Bedarfsfalle am AWO-Kinderhaus eine Krippengruppe anzubauen. Hierdurch wäre aus seiner Sicht eine räumliche und pädagogische Qualitätssteigerung im Angebot für die unter Dreijährigen möglich, die aufgrund der immer höheren Anforderungen an Kindertagesstätten im Betreuungs-, Bildungs- und Sozialbereich einen immer höheren Stellenwert erhält.

 

Anschließend berichtet er über die in der letzten Woche durchgeführte Kindertagesstättenkonferenz zur Verteilung der zum neuen Kindertagesstättenjahr am 01.08.2012 freiwerdenden Kindertagesstättenplätze in Schönberger Einrichtungen. Danach zeige sich, dass in diesem Jahr eine nicht unerhebliche Zahl von Kindern im Alter von über drei und unter drei Jahren nicht mit Plätzen versorgt werden könne. Konkret bedeutet dies, dass mindestens 12 Kinder im Alter von über drei Jahren und 13 Kinder unter drei Jahren kein Platzangebot gemacht werden könne. Hieraus könne Handlungsbedarf für die weitere Entwicklung der Kindertagesstättenversorgung abgeleitet werden.

 

Bürgermeister Zurstraßen macht anschließend nochmals deutlich, dass derzeit niemand weiß, ob die von der Bundesregierung angenommene 35 %ige Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder ausreicht. Der Rechtsanspruch gelte für alle Kinder dieser Altersgruppe und hier wäre gerade in den letzten Jahren eine steigende Tendenz ablesbar. Dies zeige auch das Ergebnis der Platzvergabe 2012. Außerdem sei es eine alte Erfahrung, dass ein Angebot, wenn es erstmal geschaffen ist, zunehmend wahrgenommen wird. Danach bestehe jetzt Handlungsbedarf und es mache Sinn, wenn ein solcher klar zu erkennen wäre, nun tätig zu werden und die noch bis Juli 2012 zur Verfügung stehenden Landes- und Kreiszuschüsse zur Schaffung weiterer U 3-Plätze zu nutzen.

 

Gemeindevertreter Ehlers regt an, dem Bürgermeister zu folgen und den Elternwünschen durch die Umsetzung eines weiteren Projektes zur Schaffung von U 3-Plätzen Rechnung zu tragen. Diesem Vorschlag schließt sich Gemeindevertreterin Klein für die SPD-Fraktion an.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0