Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:10 Uhr und begrüßt die circa 230 anwesenden Einwohner.

 

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor, diese lautet damit wie vorstehend.

 

Der Bürgermeister führt wie folgt in die Thematik der Einwohnerversammlung ein:

 

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

zur heutigen Einwohnerversammlung heiße ich Sie ganz herzlich willkommen.

 

Es gibt zwei Gründe für die heutige Veranstaltung: Wir möchten Sie informieren und wir möchten zu diesen Informationen Ihre Meinung hören.

 

Das Thema, um das es geht, heißt „Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Finnenhaussiedlung“.

 

Warum packt die Gemeinde das überhaupt an?

 

Die Finnenhaussiedlung ist eine ganz besondere Siedlung. Nicht nur, dass es ganz wenige davon in Schleswig-Holstein gibt, sie hat eine ganz eigene Geschichte und auch nach 69 Jahren immer noch ein ganz eigenes städtebauliches Gesicht und sie hat Schönberg bis auf den heutigen Tag wie keine andere Siedlung verändert und geprägt.

 

Sie ist kein Denkmal und kein Museum, und sie soll es auch nicht werden! Sie ist ein Lebensort mit Qualität. Wir wollen mithelfen, dass das so bleibt, und wir wollen mithelfen, dass die Siedlung gerüstet ist für notwendige Veränderungen in der Zukunft. Veränderungen die damit zu tun haben, dass Familien gegründet werden, dass Familien sich vergrößern und Menschen älter werden.

 

Deshalb möchte die Gemeinde mit dem Bebauungsplan zwei Ziele verfolgen:

 

Es soll die städtebauliche Grundstruktur der Siedlung erhalten werden und es sollen zusätzliche Bauflächen auf Ihren Grundstücken ausgewiesen werden, damit Sie Ihre Wohnverhältnisse an veränderte Wohnbedürfnisse und Lebensverhältnisse anpassen können.

 

Aber konnten Sie bisher nicht auch schon anbauen?

 

Ja, das ist wahr. Aber wahr ist auch, dass jede Erweiterung vom Ermessen der Baugenehmigungsbehörde abhängig ist. Ein Bebauungsplan gibt Ihnen einen Rechtsanspruch auf bauliche Erweiterung und sorgt in baurechtlicher Hinsicht für eine klare Kante.

 

Was immer in einem Bebauungsplan geregelt wird, Sie haben stets zwei Möglichkeiten: Man kann als Gemeinde einen weiten Rahmen wählen, der viel Spielräume für den einzelnen Grundstückseigentümer bietet und man kann einen sehr engen Rahmen wählen, der fast alles vorschreibt.

 

Welcher konkrete Rahmen zur Erreichung der Planungsziele aus Sicht der Gemeinde in Betracht kommen soll ist gegenwärtig völlig offen. Denn, meine verehrten Damen und Herren, es sind überhaupt noch keine Details festgelegt oder beschlossen.

 

Das Einzige, was bisher passiert ist, ist eine sehr zeitaufwendige Bestandsaufnahme, die der von der Gemeinde beauftragte Städteplaner durchgeführt hat. Der Planer hat sich jedes der 73 Doppelhäuser und 36 sog. „Finnenhochhäuser“ angeschaut und erfasst.

 

Das ist die notwendige Grundlage für alle weiteren Überlegungen, und nun steht die Gemeinde vor der Frage: „Was machen wir damit?“ Und bevor wir auf diese Frage in weiteren Beratungen eine Antwort geben, wollen wir Sie, meine Damen und Herren, anhören.

 

Wir stehen am Anfang, darum machen wir diese Veranstaltung.

 

Voraussetzung für eine sachgerechte Einschätzung ist Information, nicht über Detailplanungen der Gemeinde, die gibt es noch nicht, sondern über die Bestandsaufnahme des Städteplaners und seine daraus abgeleiteten Gestaltungshinweise und Ideen und die Möglichkeiten, die ein Bebauungsplan bietet.

 

Diese Informationen wird der Städteplaner Herr Jänicke Ihnen geben. Er stellt seine Bestandsaufnahme vor und zeigt mögliche Gestaltungsvorschläge, wie sie aus seiner Sicht in Betracht kommen können.

 

Danach haben Sie, meine Damen und Herren, Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen. Ich kann Ihnen versichern, dass sie bei unseren weiteren Beratungen eine wichtige Rolle spielen werden.

 

Ich heiße Sie alle noch einmal ganz herzlich willkommen und wünsche Ihnen und uns einen konstruktiven und informativen Abend.“