Sitzung: 30.03.2012 Einwohnerversammlung
Der Bürgermeister eröffnet
die Sitzung um 19:10 Uhr und begrüßt die circa 230 anwesenden Einwohner.
Änderungs-
oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor, diese lautet damit
wie vorstehend.
Der
Bürgermeister führt wie folgt in die Thematik der Einwohnerversammlung ein:
„Meine sehr verehrten Damen
und Herren,
zur heutigen
Einwohnerversammlung heiße ich Sie ganz herzlich willkommen.
Es gibt zwei Gründe für die
heutige Veranstaltung: Wir möchten Sie informieren und wir möchten zu diesen
Informationen Ihre Meinung hören.
Das Thema, um das es geht,
heißt „Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Finnenhaussiedlung“.
Warum
packt die Gemeinde das überhaupt an?
Die
Finnenhaussiedlung ist eine ganz besondere Siedlung. Nicht nur, dass es ganz
wenige davon in Schleswig-Holstein gibt, sie hat eine ganz eigene Geschichte
und auch nach 69 Jahren immer noch ein ganz eigenes städtebauliches Gesicht und
sie hat Schönberg bis auf den heutigen Tag wie keine andere Siedlung verändert
und geprägt.
Sie
ist kein Denkmal und kein Museum, und sie soll es auch nicht werden! Sie ist
ein Lebensort mit Qualität. Wir wollen mithelfen, dass das so bleibt, und wir
wollen mithelfen, dass die Siedlung gerüstet ist für notwendige Veränderungen
in der Zukunft. Veränderungen die damit zu tun haben, dass Familien gegründet
werden, dass Familien sich vergrößern und Menschen älter werden.
Deshalb
möchte die Gemeinde mit dem Bebauungsplan zwei Ziele verfolgen:
Es
soll die städtebauliche Grundstruktur der Siedlung erhalten werden und es
sollen zusätzliche Bauflächen auf Ihren Grundstücken ausgewiesen werden, damit
Sie Ihre Wohnverhältnisse an veränderte Wohnbedürfnisse und Lebensverhältnisse
anpassen können.
Aber
konnten Sie bisher nicht auch schon anbauen?
Ja,
das ist wahr. Aber wahr ist auch, dass jede Erweiterung vom Ermessen der
Baugenehmigungsbehörde abhängig ist. Ein Bebauungsplan gibt Ihnen einen
Rechtsanspruch auf bauliche Erweiterung und sorgt in baurechtlicher Hinsicht
für eine klare Kante.
Was
immer in einem Bebauungsplan geregelt wird, Sie haben stets zwei Möglichkeiten:
Man kann als Gemeinde einen weiten Rahmen wählen, der viel Spielräume für den
einzelnen Grundstückseigentümer bietet und man kann einen sehr engen Rahmen
wählen, der fast alles vorschreibt.
Welcher
konkrete Rahmen zur Erreichung der Planungsziele aus Sicht der Gemeinde in
Betracht kommen soll ist gegenwärtig völlig offen. Denn, meine verehrten Damen
und Herren, es sind überhaupt noch keine Details festgelegt oder beschlossen.
Das
Einzige, was bisher passiert ist, ist eine sehr zeitaufwendige
Bestandsaufnahme, die der von der Gemeinde beauftragte Städteplaner durchgeführt
hat. Der Planer hat sich jedes der 73 Doppelhäuser und 36 sog.
„Finnenhochhäuser“ angeschaut und erfasst.
Das
ist die notwendige Grundlage für alle weiteren Überlegungen, und nun steht die
Gemeinde vor der Frage: „Was machen wir damit?“ Und bevor wir auf diese Frage
in weiteren Beratungen eine Antwort geben, wollen wir Sie, meine Damen und
Herren, anhören.
Wir
stehen am Anfang, darum machen wir diese Veranstaltung.
Voraussetzung
für eine sachgerechte Einschätzung ist Information, nicht über Detailplanungen
der Gemeinde, die gibt es noch nicht, sondern über die Bestandsaufnahme des
Städteplaners und seine daraus abgeleiteten Gestaltungshinweise und Ideen und
die Möglichkeiten, die ein Bebauungsplan bietet.
Diese
Informationen wird der Städteplaner Herr Jänicke Ihnen geben. Er stellt seine
Bestandsaufnahme vor und zeigt mögliche Gestaltungsvorschläge, wie sie aus seiner
Sicht in Betracht kommen können.
Danach haben Sie, meine
Damen und Herren, Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen. Ich kann
Ihnen versichern, dass sie bei unseren weiteren Beratungen eine wichtige Rolle
spielen werden.
Ich
heiße Sie alle noch einmal ganz herzlich willkommen und wünsche Ihnen und uns
einen konstruktiven und informativen Abend.“