Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönberg gibt folgende Stellungnahme zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stakendorf ab:

 

  1. „Die Gemeinde Schönberg hat als Maßnahme zur Verkehrslenkung einen Parkplatz ausgewiesen und dafür öffentliche Mittel in Höhe von 135.000,00 EUR investiert. Diese aus öffentlichen Mitteln finanzierte Investition wird durch das planerische Vorhaben der Gemeinde Stakendorf konterkariert.

 

  1. Das im Rahmen des Aufstellungsverfahrens vorgelegte Schallgutachten belegt, dass die Nutzung als Saisonparkplatz in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr unproblematisch sein soll. Dabei wird das Verkehrsaufkommen anhand der Erfahrungswerte des Betreibers des Parkplatzes Stakendorfer-Strand ermittelt. Angesichts der besonderen Lage des neuen Parkplatzes ist davon auszugehen, dass dieser Parkplatz bevorzugt angefahren wird und mithin die Erfahrungswerte des jetzigen Parkplatzes deutlich übersteigt. Dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretenden Entwicklung trägt das Gutachten nicht Rechnung. Nach Ansicht der Gemeinde Schönberg wird im Planverfahren bisher außerdem nur ungenügend auf die Auswirkungen des Verkehrs abgestellt. Da sich der Linksabbieger auf den Parkplatz in einer scharfen Kurve befindet, sind Verkehrsprobleme nicht auszuschließen. Zudem ist insbesondere bei großen Saisonereignissen damit zu rechnen, dass es zu Rückstauereignissen durch Abschrankungen auf dem Parkplatz kommen wird, die ebenfalls zu einer Gefährdung der Verkehrssituation führen können.

 

  1. Die Gemeinde Schönberg fordert darüber hinaus, im Falle der Realisierung des Vorhabens eine Belastungsminimierung für Schall vorzunehmen, indem mindestens eine Eingrünung des Parkplatzes erfolgt. Dieser Aspekt ist darüber hinaus als Belang des Umweltschutzes im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB zu verstehen.“

Der Vorsitzende verweist auf die Beratungen in der Gemeindevertretung vom 29.09.2011 und auf die Ergebnisse aus dem Wirtschaftsausschuss. Im Wirtschaftsausschuss hat es sehr wohl eine abweichende Meinung zu dem Thema gegeben als es sich in anderen Ausschüssen darstellt. Der Vorteil mit weiteren Parkplätzen in der Strandnähe ist als deutlicher Vorteil für den Gast hier anzuführen. Die Parkplatz-Suchverkehre können reduziert werden. Gleichwohl gibt es deutliche Auswirkungen durch einen neuen Parkplatz, die erwähnt werden müssen. Dazu gehören die Investitionen, die für Parkflächen auf Schönberger Gebiet erfolgten. Die kanalisierten Zufahrten und Verkehre auf kleinen Zubringerstrassen sind hier zu benennen. Weiter die Umweltbelastung, auch wenn im Gutachten diese Dinge offensichtlich abgewogen wurden. Blechlawinen an der Zufahrt zum Strand ist ein weiteres Thema. Zwingend sollte eine Eingrünung durch landschaftstypische Knick-Anpflanzung vorgenommen werden, um die Wohnbebauung abzuschotten gegen die Einflüsse des Parkplatzes und um den Blick der Gäste nicht gleich auf die „Blechansammlungen“ zu lenken. Die Interessen der Gemeinde Schönberg bestehen darin, dass diese Dinge benannt werden und alles Mögliche ausgeschöpft wird, um eine Knickanpflanzung zur Eingrenzung des möglichen Parkplatzes umzusetzen, wenn der Parkplatz nicht verhindert werden kann..

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass die Gemeinde als Trägerin öffentlicher Belange Verfahrensbeteiligte ist und daher ihre Interessen artikulieren kann.

 

Auf Antrag des Bürgermeisters ergeht nach intensiver Diskussion folgender


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0