Der Vorsitzende, Herr Kreft, geht auf das Thema „Beitragspflicht“ ein. Dabei geht er insbesondere auf die zum Teil vertretene Rechtsauffassung ein, die wiederkehrenden Beiträge seien verfassungswidrig, da es an dem Merkmal der Einmaligkeit fehle. Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz sei zwar gekippt worden, die Frage sei aber dem Verfassungsgericht vorgelegt worden. Aus seiner Sicht müsse daher die Einführung eines eventuell wiederkehrenden Beitrages im Rahmen der neuen rechtlichen Möglichkeiten des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein abgewartet werden, da anderenfalls eine rechtliche Unsicherheit bestünde. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 01.08.2011 soll als Anlage zum Protokoll beigefügt werden.

 

Amtsdirektor Körber berichtet von der seitens der Verwaltung erstellten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011. Im Ergebnis sei vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Gremien keine Kreditaufnahme notwendig. In der Planung war noch eine Kreditaufnahme in Höhe von ca. 130.000 Euro vorgesehen. Außerdem bestünden Haushaltsausgabereste, über die ebenfalls noch beraten werden müsse. Im Kreise der Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses besteht Einigkeit darüber, dass aus den Mitgliedern eine Vorprüfung der Jahresrechnung bei der Amtsverwaltung stattfinden soll. Die Jahresrechnung selbst ist Gegenstand der Beratung in der nächsten Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses.