Sitzung: 22.03.2012 Wahlprüfungsausschuss
Vorlage: STOLT/BV/027/2012
Beschluss:
a. Ergebnis
der Vorprüfung
Der Wahlprüfungsausschuss trifft folgende Feststellungen:
- Es sind bei der Durchführung des Bürgerentscheids keine Unregelmäßigkeiten, die das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnten, festgestellt worden.
- Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.
b. Gültigkeit
des Bürgerentscheids
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Gültigkeit des am 15.01.2012 durchgeführten Bürgerentscheids zu erklären.
Der Schriftführer erläutert das Abstimmungsergebnis und dessen Zustandekommen unter Verweis auf die Verwaltungsvorlage STOLT/BV/027/2012.
Stimmberechtigte: 2 |
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Ja-Stimmen: 2 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |