Beschluss:

 

a.      Ergebnis der Vorprüfung

 

Der Wahlprüfungsausschuss trifft folgende Feststellungen:

 

  1. Es sind bei der Durchführung des Bürgerentscheids keine Unregelmäßigkeiten, die das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnten, festgestellt worden.

 

  1. Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

 

b.      Gültigkeit des Bürgerentscheids

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Gültigkeit des am 15.01.2012 durchgeführten Bürgerentscheids zu erklären.


Der Schriftführer erläutert das Abstimmungsergebnis und dessen Zustandekommen unter Verweis auf die Verwaltungsvorlage STOLT/BV/027/2012.


Stimmberechtigte: 2

 

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0