Sitzung: 12.03.2012 Gemeindevertretung
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Entwurf des B-Planes Nr. 39 für das Gebiet „Westlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und nördlich der Rosenstraße“, die Begründung und das Schallschutzgutachten werden nach den einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt.
Stimmberechtigte: 13 |
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Ja-Stimmen: 13 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Entwurf des Planes, die Begründung und Artenschutzgutachten, Biotopbeurteilung, Schallschutzgutachten sowie Aussagen zu den Altlasten sind gemäß 4 A Abs. 3 Baugesetzbuch erneut für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch hinzuweisen.
Stimmberechtigte: 13 |
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Ja-Stimmen: 13 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |