Bgm. Mönkemeier erläutert die Förderrichtlinien und geht dabei auch auf die Beratungen im Hauptausschuss ein. Außerdem verweist er auf die Pflicht der Gemeinde hin, Beiträge im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes zu erheben. Da sich hier jedoch eine Änderung der Gemeindeordnung abzeichnet, die die Pflicht zur Erhebung von Beiträgen freistellt, rät er dazu, zunächst die Entwicklung abzuwarten. AD Körber weist darauf hin, dass die entfallende Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen möglicherweise nur den Gemeinden helfe, die keine finanziellen Probleme hätten. Die Vorschriften zum Haushaltsausgleich und zur Kreditaufnahme, die nur dann möglich ist, wenn keinerlei andere Einnahmen zur Verfügung stünden, gelten weiterhin. Hier sei es ratsam, zunächst die Auffassung der Kommunalaufsicht abzuwarten.

 

Herr Woltmann empfiehlt, das Thema erneut im Hauptausschuss zu beraten.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.