Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird folgende Änderung und Ergänzung vorgeschlagen:

I. Bei Vermietungen nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 der Nutzungsordnung beträgt die Miete:

  1. bei einer Nutzung für standesamtliche Trauungen:

1.1. statt 250,00 €             400,00 €

  1. bei einer Nutzung sonstige private und gewerbliche Veranstaltungen sowie für Tagungen/Seminare

2.5. Trauerfeiern (Kaminsaal, Blomezimmer) 350,00 €

III. Bei Märkten, Ausstellungen und kulturellen Veranstaltungen:

1.    Märkte organisiert und durchgeführt durch die Gemeinde pro genutzte Standfläche 1,00 € je m² je Tag, zusätzlich an Stromkosten bei Ständen ohne Verabreichung von Speisen: 5,00 € je Tag, bei Ständen mit Verabreichung von Speisen: 15,00 € je Tag.

 

2.    Märkte und Ausstellungen organisiert durch kommerzielle Anbieter:

      2.1. Nutzung aller Räume im Keller und freigegebenen Räume im Erdgeschoss einschließlich einer Nutzung des Vorplatzes: 1000,00 € ohne Nutzung des Vorplatzes: 900,00 € je Tag.

      2.2. Kaminsaal, Blomezimmer, Herrenzimmer und Pogwischzimmer einschließlich der Nutzung des Vorplatzes: 700,00 €, ohne Nutzung des Vorplatzes: 600,00 € je Tag.

      2.3. Nutzung einzelner Räume im Erdgeschoss mit Nutzung des Vorplatzes: 200,00 €,

      ohne Nutzung des Vorplatzes: 150,00 € je Tag

      2.4. Gewölbekeller einschließlich der Nutzung des Vorplatzes 500,00 €, ohne Nutzung des Vorplatzes: 400,00 € je Tag.

      2.5. Nutzung einzelner Räume im Gewölbekeller je Tag:

      Großes Gewölbe:            200,00 €

      Weinkeller:                   100,00 €

      Küchenkeller:               100,00 €

      Archäologenkeller:            100,00 €

      Künstlerkeller:              100,00 €

            Bei einer Nutzung des Vorplatzes erhöht sich der Betrag jeweils um 50,00 €.

 

3.    alle Preise einschließlich Stromkosten in den Räumlichkeiten. Bei der Nutzung des Vorplatzes werden Stromkosten wie unter 1. angeführt je Tag fällig.

 

4.    In der Miete der Räumlichkeiten ist die Nutzung der Cateringküche enthalten.

 

5.            Kulturelle Veranstaltungen:

      5.1. Nutzung Kaminsaal oder Blomezimmer je 150,00 €

      5.2. Park: Gesamtes Parkgelände 1.500,00 €

      5.3. Für Teilflächen im Park erfolgt die Vermietung auf gesonderte Anfrage

      Die Stromkosten werden bei einer Nutzung des Parks wie unter 1. angeführt je Tag fällig.

Jetzige Ziffer III. wird Ziffer IV, die Ziffer IV wird Ziffer V Die Ziffer erhält folgenden Wortlaut: Bei einer Vermietung von Teilflächen des Parks erfolgt die Preisgestaltung nach Vereinbarung. Der jetzige Wortlaut der Ziffer IV wir ersatzlos gestrichen.

Weitere Vorschläge:

 

 


Der Sachverhaltung und die Notwendigkeit einer Ergänzung und Änderung des Anhangs der Nutzungsordnung wird erklärt und der Beschlussvorschlag wird ausgiebig beraten. Dabei werden folgende Änderungen im Beschlussvorschlag aufgenommen:  I. Ziffer 1: ….Hochzeitsfeiern wird gestrichen – dafür wird eingefügt…… standesamtliche Trauungen.

Ziffer 2. Absatz 2.1: wird vor Erdgeschoss „freigegebene Räume“ eingefügt.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0