Beschluss:

 

1.Aufstellungsbeschluss

 

a)                   Für das Gebiet „am Hafen bzw. für das Hafenumfeld der Gemeinde Laboe östlich und westlich der Straßen Börn und Hafenstraße und die direkt angrenzenden Grundstücke im Kreuzungsbereich der Hafenstraße / Strandstraße und Steinkampberg sowie den Bereich des Hafenumfeldes südlich der Strandstraße“ wird der Bebauungsplan Nr. 41 im Regelverfahren aufgestellt.

 

b)                   Der Geltungsbereich ist dem beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.

 

c)                   Eine Umweltprüfung (Umweltbericht) nach § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.

 

d)                   Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich be­kanntzumachen.

 

e)                   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird ein noch auszuwählendes Planungsbüro beauftragt.

 

f)                     Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

2.Planungsziele

 

Folgende wesentlichen Inhalte bzw. Punkte werden als Planungsziel durch die Gemeinde Laboe verfolgt und sind in der weiteren Planung zu prüfen, zu beraten, zu planen und entsprechend festzusetzen:

 

-                     Neuordnung und teilweise Wiedernutzbarmachung innerörtlichen Flächen

 

-                     Schaffung von attraktiven zusätzlichen touristischen Angeboten und Nutzungen im hafennahen Bereich (z.B. touristisches Wohnen, maritimes Gewerbe, Gastronomie usw.)

 

-                     Schaffung eines attraktiven Hafenumfeldes mit zusätzlichen Nutzungsangeboten und einer ansprechenden Gestaltung

 

-                     Neuordnung und Aufwertung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen im Bereich der Kreuzung Strandstraße, Hafenstraße und Steinkampberg (Schaffung von Parkplätzen, Begrünungen, Aufenthaltsflächen usw.)

 

-                     Schaffung von zusätzlichen Angeboten an Stellplatzflächen für die geplanten Nutzungen sowie die umliegenden Bereiche

 

-                     Erhaltung, Sicherung und Entwicklung bestehender Nutzungen (Wohnen, Kleingewerbe, Hafennutzungen)

 

-                     Erhaltung von wertvollen Grünstrukturen (z. B. ortsbildprägende Bäume, wichtige Gehölze usw.) unter Beachtung einer baulichen Nachverdichtung.

 

Alle vorstehend genannten Inhalte und Planungsziele sollen dazu beitragen, dass das Plangebiet attraktiver wird und zusätzliche Angebote für Handel, Gewerbe und Dienstleistung sowie innerörtlichen Wohnraum geschaffen werden.

 

Für die weitere Planung sind nachfolgende Punkte explizit zu prüfen und planerisch zu untersuchen:

 

-                     Gebäudevolumen und die daraus resultierenden Grund- und Geschossflächen (GRZ und GFZ)

 

-                     Nutzungsmischung

 

-                     Verträglichkeit der einzelnen Nutzungen untereinander (Schallschutz)

 

-                     Gebäudehöhen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Qualität sowie die Auswirkungen auf des Ortsbild (aus der Entfernung sowie im Ortsbereich selbst)

 

-                     ausreichender privater und öffentlicher ruhender Verkehr

 

-                     Freiraum- und Verkehrsflächengestaltung.

 


Herr Schröder verlässt wegen des Besorgnisses der Befangenheit gemäß § 22 GO den Sitzungsraum.

 

Die Vorsitzende und Herr Dipl.-Ing. Kühle erläutern die Sitzungsvorlage. Im Beschlussvorschlag wird der Punkt 1.e wie folgt geändert:

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird ein Büro beauftragt.

 

Mit dieser Änderung erfolgt der Beschluss gem. Beschlussvorschlag:

 


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Schröder betritt wieder den Sitzungsraum.