Die Vorsitzende teilt mit, dass dieser TOP auf Antrag der LWG aufgenommen wurde.

Herr Schröder teilt im Namen der LWG mit, dass eine Straßenausbaubeitragssatzung erforderlich ist. Wir sind eine kreditinfizierte Gemeinde und werden für weitere notwendige Kredite keine Genehmigung der Kommunalaufsicht bekommen. Herr Körber teilt dazu mit, dass nach der GO keine Pflicht für die Erhebung besteht. Aber die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn andere Einnahmen ausgeschöpft sind. Das Ergebnis der Kommunalaufsicht zum Haushaltsplan bleibt abzuwarten. Die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträgen wäre als neue Form einer Satzung möglich.

 

Herr Kreft teilt für die SPD mit, dass in den letzten Jahren kein Straßenausbau möglich war, weil keine Kredite aufgenommen werden konnten. Aber warum brauchen wir Kredite? Es wird nicht an das Grundproblem angegangen, nämlich die Ausgaben zu reduzieren im Haushalt. Die SPD lehnt eine Satzung ab.

 

Herr Etmanski teilt für die CDU mit, dass die Haushaltsprobleme angegangen werden müssen und das noch Beratungsbedarf besteht. Dem Antrag kann daher nicht zugestimmt werden.

 

Herr Nazareth gibt zu Bedenken, dass die Anlieger der nicht ausgebauten Straßen benachteiligt werden.

 

Frau Nickenig gibt bekannt, dass der Förderantrag für die Straßenbeleuchtung zurückgezogen werden musste, da der Eigenanteil nicht ohne Kredit zu leisten wäre. Herr Körber teilt dazu mit, dass die Antwort der Kommunalaufsicht auf die neue Rechtslage abzuwarten ist.

 

Herr Lucht befürwortet den Antrag der LWG mit dem Hinweis auf das neue Gesetz der Haushaltskonsolidierung.

 

Herr Nazareth schlägt vor, das Thema im nächsten Bauausschuss zu beraten. Dazu ist die vorliegende Kostenschätzung zum Ausbau Lammertzweg vorzulegen.