Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

1.       Der Entwurf des B-Planes Nr. 39 für das Gebiet „östlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und nördlich der Rosenstraße“, die Begründung und das Schallschutzgutachten werden nach den einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes, die Begründung und Artenschutzgutachten, Biotopbeurteilung, Schallschutzgutachten sowie Aussagen zu den Altlasten sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.

 


Herr Dipl.-Ing. Kühle stellt den geänderten Planentwurf vor.

 

Der Beschluss erfolgt gem. Sitzungsvorlage.


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Rauschenbach betritt wieder den Sitzungsraum.