Sitzung: 28.02.2012 Bau- und Umweltausschuss (bis 18.06.2013)
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird
folgender Beschluss empfohlen:
1.
Der Entwurf des B-Planes
Nr. 39 für das Gebiet „östlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und
nördlich der Rosenstraße“, die Begründung und das Schallschutzgutachten werden
nach den einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes, die Begründung und Artenschutzgutachten, Biotopbeurteilung, Schallschutzgutachten sowie Aussagen zu den Altlasten sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.
Herr Dipl.-Ing. Kühle stellt den geänderten Planentwurf vor.
Der Beschluss erfolgt gem. Sitzungsvorlage.
Stimmberechtigte: |
10 |
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Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Herr Rauschenbach betritt wieder den Sitzungsraum.