Herr Rauschenbach verlässt wegen des Besorgnisses der Befangenheit gemäß § 22 GO den Sitzungsraum.

 

Die Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass die Abwägung durch Herrn RA Dr. Becker rechtlich geprüft wurde.

Danach erläutert Herr Dipl.-Ing. Kühle anhand einer Präsentation die Anregungen der Träger öffentlicher Belange mit der vorgeschlagenen Abwägung.

Die Anregungen und Abwägungsvorschlägen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange werden verlesen.

Zum Thema Lärmschutz fragt Herr Nazareth, warum vom Hafenbetrieb und dem Fahrzeugverkehr im Bereich Steinkampberg und Hafenbereich keine lärmschutzrelevanten Bedenken erhoben wurden. Dazu nimmt der Schallgutachter Herr Dipl.-Ing. Heichen wie folgt Stellung:

 

-          Hafenbereich keine Sportanlage (Richtwerte müssen nicht eingehalten werden)

-          Gewerbliche Belastungen nach der TA-Lärm wurden flächenhaft abgeschätzt

-          Im Plangebiet werden durch die Festsetzung von baulichen Maßnahmen in Lärmpegelbereichen dem Schutz vom Verkehrslärm entsprochen

-          Die zukünftige Bebauung wurde als „Schallschutz“ mit einberechnet