Der Ausschussvorsitzende geht auf die zukünftige Zuständigkeit des Werkausschusses für die Schlossbelange ein und bemerkt, dass die diesbezügliche Änderung der Hauptsatzung noch aussteht. Weiterhin stellt sich der Ausschussvorsitzende eine großzügigere Mitwirkung der einzelnen Ausschussmitglieder bei der Ausschussarbeit vor. Der Ausschuss erkennt nach kurzer Beratung die große Arbeitsintensität bei der Organisation der Märkte. Es wird eine mögliche Fremdvergabe der Märkte angedacht. Um eine Fremdvergabe zu ermöglichen, muss der Werkausschuss über die Änderung der Nutzungsordnung des Schlosses und der Parkanlagen beraten und befinden, sowie Nutzungsentgelte festsetzen.