Beschluss:     

 

a)       Aufstellungsbeschluss (Änderung des Beschlusses vom 15.07.2008)

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Gemeinde Schönberg für das Gebiet „Kleine Mühlenstraße 1 und 3“ vom 15.07.2008 wie folgt zu ändern:

 

  1. Für den Bereich „Kleine Mühlenstraße 1 bis 3 und Bahnhofstraße 17 bis 19“ wird ein Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 durchgeführt. Für das Plangebiet wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB) aufgestellt.

 

  1. Der geänderte Planbereich ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Weiter ist nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden soll.

 

  1. Mit der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB sowie ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abgeschlossen werden.

 

  1. Im Rahmen der Durchführung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

b)       Planungsziele

 

Folgende wesentlichen Inhalte bzw. Punkte werden als Planungsziel durch die Gemeinde Schönberg verfolgt und sind in der weiteren Planung zu prüfen, beraten, planen und entsprechend festzusetzen:

 

-                      Neuordnung und Wiedernutzbarmachung einer innerörtlichen Gewerbefläche, die seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wurde

 

-                      Schaffung von attraktiven zusätzlichen Wohnraum (barrierefrei und altengerecht)  innerhalb des Ortzentrums von Schönberg

 

-                      Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen für den kleinteiligen Einzelhandel (Ausschluss von großflächigen Einzelhandel über 600 m² Verkaufsfläche) unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Schönberg  in den ersten zwei Geschossebenen

 

-                      Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen für Dienstleistungen (Praxen, Büros usw.) im innerörtlichen Bereich, um das Ortszentrum weiter zu beleben

 

-                      Neuordnung und Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen im Bereich der Kreuzung Bahnhofstraße / Kleine Mühlenstraße (Schaffung von Parkplätzen, Begrünungen, Aufenthaltsflächen usw.)

 

-                      Schaffung von zusätzlichen Angeboten an Stellplatzflächen für die geplanten Nutzungen sowie die umliegenden Bereiche

 

-                      Anpassung der bisherigen Baulinien und Baugrenzen für den Bereich der Kleinen Mühlenstraße 3, da es hier Abweichungen zum ursprünglichen Bebauungsplan gibt.

 

Geplant ist eine mehrgeschossige Bebauung, die in gestaffelter Bauweise erfolgen soll und sich höhenmäßig an den gegenwärtig noch vorhandenen Speichergebäude orientiert. Die exakte Gebäudehöhe sowie das Gebäudevolumen werden im weiteren B-Plan-Verfahren nach entsprechender fachlicher Prüfung festgelegt. Das gilt auch für die gewerbliche Nutzungsmischung und die Größenordnungen der Verkaufsflächen.

 

Alle vorstehend genannten Inhalte und Planungsziele sollen dazu beitragen, dass das Ortzentrum und der zentrale Versorgungsbereich, in dem sich sich der Geltungsbereich des B-Plans befindet, attraktiver wird und zusätzliche Angebote für Handel, Gewerbe und Dienstleistung sowie innerörtlichen Wohnraum geschaffen werden.

 

 

 


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss. In Kürze sei eine Einwohnerversammlung geplant, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Anregungen, Bedenken und Ideen in den Planungsprozess einzubringen. Er weist darauf hin, dass bei einem Aufstellungsbeschluss lediglich die grundsätzliche Nutzung und die grundsätzlichen Planungsziele definiert werden müssen. Es gebe noch keine Verpflichtung, konkrete Einzelheiten festzuzurren. Der Beschlussvorschlag sehe daher die Planung einer mehrgeschossigen Bebauung vor, die in gestaffelter Bauweise erfolgen soll und sich höhenmäßig an dem gegenwärtig noch vorhandenen Speichergebäude orientiert. Die exakte Gebäudehöhe sowie das Gebäudevolumen werden im weiteren B-Plan-Verfahren nach entsprechender fachlicher Prüfung vorgelegt. Das gilt auch für die gewerbliche Nutzungsmischung und die Größenordnung der Verkaufsflächen.

 

Gemeindevertreter Winkler erklärt, dass die SPD-Fraktion diesem Beschlussvorschlag zustimmen werde, damit das Bauleitplanverfahren in Gang gesetzt werden kann. Aber er möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies keine Zustimmung zu den geplanten 24 Höhenmetern bedeute. Die SPD sei einer Auffassung mit der Landesplanung, dass manchmal „weniger mehr“ ist. Wichtig und gut findet er die geplante frühe Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Dies sei unerlässlich, damit man die unterschiedlichen Meinungen berücksichtigen kann.

 

Gemeindevertreter Cordts erklärt, dass auch die EIS-Fraktion diesem Beschlussvorschlag zustimmen werde. In erster Linie führe die geplante Höhe zu Diskussionen. Deshalb werde die Gestaltung eine wichtige Rolle spielen, um die Höhenwirkung abzumildern. Am heutigen Abend sollte jedoch ein Signal gegeben werden, das Verfahren in Gang zu bringen. In der Bevölkerung habe er eine unterschiedliche Wahrnehmung der Höhen feststellen können. Entscheidend sei deshalb für ihn auch, was die Einwohnerversammlung an Ideen bringe. Er hofft auf eine rege Beteiligung, auf anschauliches Material und ein Massemodell. Jetzt sollte man erst einmal die Richtung vorgeben, das heiße jedoch nicht, dass hiermit auch die Zustimmung zu 24 Höhenmetern gegeben werde.

 

Gemeindevertreter Stoltenberg erklärt, dass die Gemeinde mehr als 20 Jahre darauf warte, dass in diesem Bereich Schönbergs etwas passiert. Es werde Zeit, dass im Kern Schönbergs die Ruinen verschwinden. Jetzt endlich sei eine Situation vorhanden, wo es vorangehen kann. Entscheidend komme es doch darauf an, wie die Höhe wirke. Hierfür brauche man einen Planer, dem man vertrauen kann, und einen Investor der bereit ist, hierauf einzugehen. Dies habe man geschafft. Er könne nur betonen, dass er bis jetzt eine breite Zustimmung aus der Bevölkerung wahrnehmen konnte. Wichtig sei nicht wie hoch das Gebäude ist, sondern dass das Gesamtkonzept stimmig ist. Darauf komme es an.

 

Gemeindevertreterin Klein erklärt, dass sie eine persönliche Erklärung abgeben möchte, da sie etwas anderer Auffassung zu dieser Thematik ist. Zunächst einmal betont sie, dass sie es sehr gut und wichtig findet, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Sie findet es auch sehr positiv, dass dort etwas passieren soll, aber sie möchte dennoch einige Bedenken zu diesem Vorhaben kundtun. Ihrer Auffassung nach müsse der Gebäudekomplex ortsbildkonform sein. Die Bausünden aus den 70er Jahren habe man doch noch vor Augen. Es müsse die regionaltypische Baugeschichte sichtbar sein und sichtbar bleiben und genau dieses werde ihrer Auffassung nach mit dem geplanten Gebäudekomplex nicht erfüllt. Von der Höhe und der Gestaltung her stelle sich der Gebäudekomplex aus ihrer Sicht wie ein Fremdkörper in diesem Areal dar, da sich der Baukörper schlecht in die Umgebung einfüge. Schönberg sei eine Tourismusgemeinde und viele Touristen legen gerade Wert darauf, hier die regionaltypische Bauweise zu sehen. Gleichwohl hält sie es für wichtig, das Verfahren in Gang zu bringen. Deswegen werde sie sich der Stimme enthalten.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0