Sitzung: 09.02.2012 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/320/2012
Beschluss:
a)
Aufstellungsbeschluss
(Änderung des Beschlusses vom 15.07.2008)
Die
Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 45 der Gemeinde Schönberg für das Gebiet „Kleine
Mühlenstraße 1 und 3“ vom 15.07.2008 wie folgt zu ändern:
- Für den Bereich
„Kleine Mühlenstraße 1 bis 3 und Bahnhofstraße 17 bis 19“ wird ein
Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45
durchgeführt. Für das Plangebiet wird ein Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) als
vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß §
12 BauGB) aufgestellt.
- Der geänderte
Planbereich ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich.
- Gemäß § 13 a Abs. 2
Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird eine
Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Weiter ist nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt
werden soll.
- Mit der
Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB sowie
ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abgeschlossen werden.
- Im Rahmen der
Durchführung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45
wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
b)
Planungsziele
Folgende
wesentlichen Inhalte bzw. Punkte werden als Planungsziel durch die Gemeinde
Schönberg verfolgt und sind in der weiteren Planung zu prüfen, beraten, planen
und entsprechend festzusetzen:
-
Neuordnung und
Wiedernutzbarmachung einer innerörtlichen Gewerbefläche, die seit vielen Jahren
nicht mehr genutzt wurde
-
Schaffung von
attraktiven zusätzlichen Wohnraum (barrierefrei und altengerecht) innerhalb des Ortzentrums von Schönberg
-
Schaffung von
zusätzlichen Gewerbeflächen für den kleinteiligen Einzelhandel (Ausschluss von
großflächigen Einzelhandel über 600 m² Verkaufsfläche) unter Berücksichtigung
des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Schönberg in den ersten zwei Geschossebenen
-
Schaffung von
zusätzlichen Gewerbeflächen für Dienstleistungen (Praxen, Büros usw.) im
innerörtlichen Bereich, um das Ortszentrum weiter zu beleben
-
Neuordnung und
Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen im Bereich der Kreuzung Bahnhofstraße
/ Kleine Mühlenstraße (Schaffung von Parkplätzen, Begrünungen,
Aufenthaltsflächen usw.)
-
Schaffung von
zusätzlichen Angeboten an Stellplatzflächen für die geplanten Nutzungen sowie
die umliegenden Bereiche
-
Anpassung der bisherigen
Baulinien und Baugrenzen für den Bereich der Kleinen Mühlenstraße 3, da es hier
Abweichungen zum ursprünglichen Bebauungsplan gibt.
Geplant
ist eine mehrgeschossige Bebauung, die in gestaffelter Bauweise erfolgen soll
und sich höhenmäßig an den gegenwärtig noch vorhandenen Speichergebäude
orientiert. Die exakte Gebäudehöhe sowie das Gebäudevolumen werden im weiteren
B-Plan-Verfahren nach entsprechender fachlicher Prüfung festgelegt. Das gilt auch
für die gewerbliche Nutzungsmischung und die Größenordnungen der
Verkaufsflächen.
Alle
vorstehend genannten Inhalte und Planungsziele sollen dazu beitragen, dass das
Ortzentrum und der zentrale Versorgungsbereich, in dem sich sich der
Geltungsbereich des B-Plans befindet, attraktiver wird und zusätzliche Angebote
für Handel, Gewerbe und Dienstleistung sowie innerörtlichen Wohnraum geschaffen
werden.
Der
Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im
Bauausschuss. In Kürze sei eine Einwohnerversammlung geplant, um den Bürgerinnen
und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Anregungen, Bedenken und Ideen in den
Planungsprozess einzubringen. Er weist darauf hin, dass bei einem
Aufstellungsbeschluss lediglich die grundsätzliche Nutzung und die
grundsätzlichen Planungsziele definiert werden müssen. Es gebe noch keine
Verpflichtung, konkrete Einzelheiten festzuzurren. Der Beschlussvorschlag sehe
daher die Planung einer mehrgeschossigen Bebauung vor, die in gestaffelter
Bauweise erfolgen soll und sich höhenmäßig an dem gegenwärtig noch vorhandenen
Speichergebäude orientiert. Die exakte Gebäudehöhe sowie das Gebäudevolumen
werden im weiteren B-Plan-Verfahren nach entsprechender fachlicher Prüfung
vorgelegt. Das gilt auch für die gewerbliche Nutzungsmischung und die
Größenordnung der Verkaufsflächen.
Gemeindevertreter
Winkler erklärt, dass die SPD-Fraktion diesem Beschlussvorschlag zustimmen
werde, damit das Bauleitplanverfahren in Gang gesetzt werden kann. Aber er
möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies keine Zustimmung zu den
geplanten 24 Höhenmetern bedeute. Die SPD sei einer Auffassung mit der
Landesplanung, dass manchmal „weniger mehr“ ist. Wichtig und gut findet er die
geplante frühe Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Dies sei unerlässlich,
damit man die unterschiedlichen Meinungen berücksichtigen kann.
Gemeindevertreter
Cordts erklärt, dass auch die EIS-Fraktion diesem Beschlussvorschlag zustimmen
werde. In erster Linie führe die geplante Höhe zu Diskussionen. Deshalb werde
die Gestaltung eine wichtige Rolle spielen, um die Höhenwirkung abzumildern. Am
heutigen Abend sollte jedoch ein Signal gegeben werden, das Verfahren in Gang
zu bringen. In der Bevölkerung habe er eine unterschiedliche Wahrnehmung der
Höhen feststellen können. Entscheidend sei deshalb für ihn auch, was die
Einwohnerversammlung an Ideen bringe. Er hofft auf eine rege Beteiligung, auf
anschauliches Material und ein Massemodell. Jetzt sollte man erst einmal die
Richtung vorgeben, das heiße jedoch nicht, dass hiermit auch die Zustimmung zu
24 Höhenmetern gegeben werde.
Gemeindevertreter
Stoltenberg erklärt, dass die Gemeinde mehr als 20 Jahre darauf warte, dass in
diesem Bereich Schönbergs etwas passiert. Es werde Zeit, dass im Kern
Schönbergs die Ruinen verschwinden. Jetzt endlich sei eine Situation vorhanden,
wo es vorangehen kann. Entscheidend komme es doch darauf an, wie die Höhe
wirke. Hierfür brauche man einen Planer, dem man vertrauen kann, und einen
Investor der bereit ist, hierauf einzugehen. Dies habe man geschafft. Er könne
nur betonen, dass er bis jetzt eine breite Zustimmung aus der Bevölkerung
wahrnehmen konnte. Wichtig sei nicht wie hoch das Gebäude ist, sondern dass das
Gesamtkonzept stimmig ist. Darauf komme es an.
Gemeindevertreterin
Klein erklärt, dass sie eine persönliche Erklärung abgeben möchte, da sie etwas
anderer Auffassung zu dieser Thematik ist. Zunächst einmal betont sie, dass sie
es sehr gut und wichtig findet, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Sie
findet es auch sehr positiv, dass dort etwas passieren soll, aber sie möchte
dennoch einige Bedenken zu diesem Vorhaben kundtun. Ihrer Auffassung nach müsse
der Gebäudekomplex ortsbildkonform sein. Die Bausünden aus den 70er Jahren habe
man doch noch vor Augen. Es müsse die regionaltypische Baugeschichte sichtbar
sein und sichtbar bleiben und genau dieses werde ihrer Auffassung nach mit dem
geplanten Gebäudekomplex nicht erfüllt. Von der Höhe und der Gestaltung her
stelle sich der Gebäudekomplex aus ihrer Sicht wie ein Fremdkörper in diesem
Areal dar, da sich der Baukörper schlecht in die Umgebung einfüge. Schönberg
sei eine Tourismusgemeinde und viele Touristen legen gerade Wert darauf, hier
die regionaltypische Bauweise zu sehen. Gleichwohl hält sie es für wichtig, das
Verfahren in Gang zu bringen. Deswegen werde sie sich der Stimme enthalten.
Die
Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
17 |
||
Ja-Stimmen: 16 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |