Nach eingehenden Beratungen über den Kriterienkatalog zur Erfassung der erhaltungswürdigen Bäume in Schönberg wurde der Vorschlag mit folgenden Änderungen angenommen.

 

 

Beschluss:

 

Es werden aufgenommen Einzelbäume, mehrstämmige Bäume, Baumgruppen und Baumreihen, die:

 

  1. einen Stammdurchmesser von mindestens 30 cm (94 cm Umfang) aufweisen, gemessen vom Boden aus in 1 m Höhe
  2. auf öffentlichen sowie kirchlichem Grund stehen (an Schulen, Spielplätzen, Stadtplätzen, Fußgängerzone, Straßenraum, usw.)
  3. auf privatem Grund stehen, aber im wesentlichen Maße den Straßenraum oder das Ortsbild prägen.

 

Von der Aufnahme ausgeschlossen werden folgende Arten:

 

  1. Obstbäume mit Ausnahme von Schalenobstbäumen, wie Esskastanien und Nussbäumen
  2. Nadelbäume, Birken, Weiden und Pappeln
  3. Bäume in Baumschulen und Gärtnerein, die dem Erwerbszweck dieser Betriebe dienen

            Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0