Sitzung: 08.02.2012 Umweltbeirat
Nach eingehenden Beratungen über den Kriterienkatalog zur Erfassung der erhaltungswürdigen Bäume in Schönberg wurde der Vorschlag mit folgenden Änderungen angenommen.
Beschluss:
Es werden aufgenommen Einzelbäume, mehrstämmige Bäume, Baumgruppen und Baumreihen, die:
- einen Stammdurchmesser von mindestens 30 cm (94 cm Umfang) aufweisen, gemessen vom Boden aus in 1 m Höhe
- auf öffentlichen sowie kirchlichem Grund stehen (an Schulen, Spielplätzen, Stadtplätzen, Fußgängerzone, Straßenraum, usw.)
- auf privatem Grund stehen, aber im wesentlichen Maße den Straßenraum oder das Ortsbild prägen.
Von der Aufnahme ausgeschlossen werden folgende Arten:
- Obstbäume mit Ausnahme von Schalenobstbäumen, wie Esskastanien und Nussbäumen
- Nadelbäume, Birken, Weiden und Pappeln
- Bäume in Baumschulen und Gärtnerein, die dem Erwerbszweck dieser Betriebe dienen
Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes.
Stimmberechtigte: |
6 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |