Beschluss:

 

1.      Die bisherigen Bemühungen der Gemeinde über eine mögliche Nutzungsänderung des stillgelegten Wasserwerkes waren ergebnislos, da in den Begründungen zur Ablehnung immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass davon ausgegangen wird, dass bei einer Nutzung als Wohngebäude die Umbauarbeiten einem Neubau gleich kommen würde. Durch diese Ablehnung ist das Gebäude dem Verfall preisgegeben.

 

2.      Da dieses nicht gewollt ist und das Gebäude nach Ansicht des Ausschusses erhaltenswert und dazu auch noch landschaftsprägend ist, sollte ein erneuter Antrag auf eine Nutzungsänderung gestellt werden. In diesem Antrag sollte zum Ausdruck kommen, dass die Gemeinde auch einer Unterschutzstellung als Denkmal positiv gegenüber steht, zumal das Gebäude charakteristisch für die Gestaltung solcher Gebäude Anfang der 60er Jahre ist. Zur Realisierung dieser Möglichkeit schlägt der Ausschuss Gespräche mit dem Landesamt für Denkmalschutz sowie mit der „Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises“ vor.

 

3.      Die vorgelegten Ideenskizzen des Architektenbüros „mass-kontor u. partner“, die eine Nutzung als Büroräume vorsieht, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Die bisher abgelehnten Anträge auf eine Nutzungsänderung werden eingehend beraten. Es soll nochmals ein Antrag auf Nutzungsänderung des Gebäudes im Sinne des nachfolgenden Beschlusses.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0