Beschluss:

 

1.      Der Sachstandsbericht wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Die Amtsverwaltung wird gebeten, die derzeitige Entwicklung im Neubaugebiet zu beobachten und festgestellte Schäden zu dokumentieren.

 

2.      Mit dem beauftragten Rechtsanwaltsbüro Krück ist abzuklären, ob nicht auf Grundlage der bisher festgestellten und dokumentierten Schäden aus den Vorjahren der bestellte Sachverständige eine Festlegung der Probenentnahmen treffen kann.


Der vom Landgericht bestellte Gutachter ist trotz eines Einspruches bestätigt worden. Weiterhin musste die Gemeinde einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von 10.000 € zahlen.

 

Nach Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0