Herr Jänicke stellt im Rahmen einer Präsentation

 

-          die vorhandene  Siedlungsstruktur

 

-          die verwendeten Dacheindeckungen, Gauben und Dachfenster

 

-          die vorhandenen Fassaden und verwendeten Farben

 

-          die bestehenden Einfriedungen

 

-          den Bestand an Garagen und Carports

 

-          den Bestand an Nebenanlagen

 

im Plangebiet dar. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Jänicke erläutert, dass der Schwerpunkt des B-Plan-Verfahrens darin bestehen wird, Festsetzungen zur Gestaltung von baulichen Anlagen zu treffen (§ 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 84 Abs. 3 LBO). Entsprechende Vorschläge und Anregungen für die notwendigen Festsetzungen sind der als Anlage beigefügten Präsentation zu entnehmen (Seiten 33 und 34 / vorletzte und letzte Seite). Darüber hinaus werden Muster von Dacheindeckungen und Farbtafeln vorgelegt. Die für Finnenhaus-Siedlungen typische Einfriedigung durch Lebendhecken soll Berücksichtigung finden.

 

 

Hauptziel des Planverfahrens soll sein, das städtebauliche Erscheinungsbild einer historischen Finnenhaussiedlung zu bewahren. Ein besonderes Augenmerk verdient zudem die Stellplatzsituation.

 

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses kommen überein, das vorgelegte Konzept in den Fraktionen zu beraten, um aus ihm die erforderlichen Festsetzungen zu entwickeln.